Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/30: Nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK) · 38 Seiten

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Nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK)

Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

Anforderungen an MSK

BE schreibt, dass es bezüglich der Funktionalität und technischer Ausgestaltung von MSK zentral sei, den technischen Lösungen und den Anforderungen der Nutzerorganisationen gerecht zu werden. MSK muss gegen physische Angriffe und Cyber-Attacken geschützt sein sowie über eine Stromautonomie von mindestens 72 Stunden verfügen. Darüber hinaus muss das Netz eine mobile Kommunikation zwischen den Einsatzkräften sowie mit Partnerorganisationen wie Betreibern kritischer Infrastrukturen (z.B. Kraftwerke, öffentliche Gesundheit, Lebensmittelversorgung) und den Bahnen gewährleisten. Um eine schrittweise Migration zu ermöglichen, sollte das MSK ab 2030 in der gesamten Schweiz als Ersatz für Polycom zur Verfügung stehen.

Derzeit werden insbesondere folgende Punkte als wesentlich angesehen:

• Ein Hybrid-Netz, bestehend aus zentralen Komponenten des MSK (Core-

Netz MSK), zwei nationalen Network-Providern (nationales Roaming) sowie punktueller kantonaler Infrastruktur und Erweiterungen durch die Kantone

• Umnutzung respektive Weiternutzung der kantonalen Polycom-Sender-

standorte für die kantonalen Erweiterungen (Schutz bereits getätigter Investitionen)

• Betrieb des Netzes mittels MSK-Abonnemente

• Einsatz international standardisierter Lösungen

• Nutzung des MSK mit handelsüblichen Endgeräten (Commercial off-the-

shelf, COTS)

• Das MSK-Netz muss flächendeckend über genügend Bandbreite verfügen.

Netzverdichtungen durch mobile Basisstationen können ergänzend zum Einsatz kommen, sind aber nicht Bestandteil der Kalkulation für die Grundversorgung des MSK.

• Das MSK (Netz, Basisstationen und COTS-Endgeräte) muss verschlüs-

selte Geräte-zu-Geräte-Kommunikation ermöglichen. Diese Funktion ist entscheidend, um bei lokalen Ereignissen das Netz vor Überlastung zu schützen und gleichzeitig eine funktionierende lokale Kommunikation sicherzustellen. Zudem können ausgefallene oder gestörte Basisstationen bis zu einem gewissen Grad kompensiert werden.

• Die Verfügbarkeit und Netzabdeckung muss mindestens dem Niveau von

Polycom entsprechen, sowohl innerhalb von Gebäuden (z.B. Einkaufszentren), bei Strasseninfrastrukturen (z.B. Tunnel, Sicherheitsstollen) als auch in der Fläche (z.B. im Gebirge).

PTI fordert, dass die technischen Lösungen den Anforderungen der Nutzerorganisationen folgen müssen. Dazu zählen gegenwärtig insbesondere folgende Punkte:

• Es werden international standardisierte Lösungen eingesetzt.