Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/30: Nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK) · 38 Seiten
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Nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK)
Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
Kein Kostenteiler
RUAG, TI, VD schlagen vor kein Kostenteiler festzulegen. Die Ungewissheit in Bezug auf die Komplexität, die technologischen Herausforderungen und die Dauer des Projekts führt zu der Annahme, dass es nicht vernünftig vertretbar ist, sich heute zu verpflichten, einen Prozentsatz solcher Ausgaben in den nächsten 20 bis 25 Jahren zu finanzieren.
4.4 Governance
Regelung der Governance, Zusatzvernehmlassung
BE, NW fordern, dass die Governance zeitnah verbindlich geregelt wird und eine zügige Klärung der organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen erfolgt.
GL, RK MZF sehen eine politische Steuerung bei Bund und Kantonen.
AG, economiesuisse, FR, JU, NE, SH, SO, TI, VD, VS sehen die Verantwortung für das Projekt hoheitlich und weiterhin beim Bund. Das BABS sollte eine zentrale Koordinationsrolle wie bei Polycom wahrnehmen. Die die Governance soll wie heute im BZG geregelt beibehalten werden.
BE, NW, SH schlagen vor, dass die Verantwortung für das Projekt durch BABS und PTI gemeinsam getragen werden, allenfalls auch bereits in einer Übergangsphase.
SO, VD sind der Meinung, dass das Projekt einer Dachorganisation von Bund und Kantone übertragen werden sollte und nicht PTI. Die zentrale Rolle des BABS sollte garantiert werden.
BE plädiert für die operative Umsetzung, dass Gremien zusammengesetzt werden die über Fachkompetenzen verfügen. Zudem sei auf eine stufengerechte Vertretung aller beteiligten Organisationen in der Projektorganisation zu achten.
Die Mitte, SH sehen, den Bund in steuernder und koordinierender Rolle.
KomTm BORS erwähnt, dass zwar die Frage der Governance während der Vernehmlassung in Workshops erarbeitet und geklärt wurde, einige Eingeladene der Vernehmlassung jedoch keine Möglichkeit erhielten, das definitive Resultat zu kommentieren. Da die Zusammensetzung des möglichen Gremiums nach dem «Besteller-Ersteller-Modell», jetzt angedacht als eine MSK-AG, bestimmt zu weiteren Diskussionen führen wird, ist es wichtig, dass ganz besonders auch die politischen Parteien noch die Möglichkeit zur Stellungnahme in einer Zusatzvernehmlassung erhalten werden. Diese Zusatzrunde ist wichtig, um das Parlament rechtzeitig einzubinden und so auch eine Mehrheit für die Unterstützung einer guten Umsetzung zu gewinnen. Diese zusätzliche Vernehmlassung wird von unserer Kommission explizit unterstützt und gefordert.