Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/30: Nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK) · 38 Seiten
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Nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK)
Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
NE, VD weisen darauf hin, dass die Kosten für den Alarmierungsteil (Alarmierung, Notrufe) aufgrund der geltenden Rechtsgrundlagen (BZG) auch bei einem MSK vom Bund finanziert werden sollten.
4.3 Kostenteiler
PTI-Kostenteiler (30% Bund / 70% Kantone)
AG, AI, BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, OW, NW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG lehnen den PTI-Kostenteiler ab.
GR nimmt bezüglich Finanzierung die Ausführungen der Verteilung zwischen Bund und Kantonen zur Kenntnis. Eine proportionale Aufteilung nach Einwohnerzahl unter den Kantonen wird begrüsst.
Die Mitte nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass in der vorliegenden Gesetzesanpassung dem Föderalismus und dem Subsidiaritätsprinzip hoher Stellenwert beigemessen wurde. So hatten die Kantone (RK MZF) den Kostenschlüssel, 30% Bund und 70% Kantone, eingebracht und übernehmen im Einklang mit der verfassungsmässigen Zuständigkeitsordnung die Hauptverantwortung für das MSK. Da alle Landesteile vom MSK profitieren werden, wird die Beteiligung des Bundes in einer steuernden und koordinierenden Rolle begrüsst.
Kostenteiler-Varianten
TG, VS schlagen einen Kostenteiler 50% Bund / 50% Kantone vor.
BE, SO, SH sind der Meinung, dass der Polycom-Kostenteiler 55% Bund / 45% Kantone weiter anzuwenden sei.
JU, TI schlagen eine 100% Finanzierung durch den Bund und einem Abonnement vor.
VD regt an, einen Verteilschlüssel auf die potentiellen Nutzer zu indexieren.
BE, LU, PTI, SO regen an auch alternative Mechanismen zu prüfen.
Weitere Klärung der Kostenverteilung
AR, ZH äussern sich, dass der Verweis auf den üblichen Kostenschlüssel, der von PTI verwendet wird zu kurz greift. Es wird eine schlüssige Begründung für den vorgeschlagenen Verteilschlüssel benötigt.
BE regt an, eine politische Diskussion in der KdK zu führen.
AI, AR, AG, AR, BL, BS, FR, GL, NE, NW, SH, SG, SO, SZ, TG, ZH fordern eine weitere Klärung der Kostenverteilung.
GL, LU, NW, RK MZF, SG teilen mit, dass die Transparenz und faktenbasierte Grundlage fehlen.
Stadt Lausanne erachtet es als eine gerechte Kostenverteilung, wenn diese nicht auf die Gemeinden abgewälzt werden müssen.