Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/30: Nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK) · 38 Seiten
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Nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK)
Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
In der Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden im Anhang werden diejenigen, die eine schriftliche Eingabe eingereicht haben namentlich aufgeführt. Zudem werden die im weiteren Text verwendeten Abkürzungen angegeben.
2 Generelle Beurteilung
2.1 Einleitung
Es wurden insgesamt 71 Stellen (Kantone, Parteien, Verbände, interessierte Dritte) eingeladen. Dabei sind insgesamt 60 schriftliche Stellungnahmen eingegangen. Alle Kantone und das Fürstentum Liechtenstein haben Stellung genommen. Von den Parteien haben sich Die Mitte und die SP geäussert. Darüber hinaus sind umfangreiche Stellungnahmen, besonders aus der Telecom-Branche, eingereicht worden, die auch im Zusammenhang mit der FDV-Revision des BAKOM stehen und sich auf die Härtung der Sendeanlagen auf 72 Stunden beziehen. Neben allgemeinen Rückmeldungen zum Aufbau und Betrieb von MSK stellen Kostenteiler, Governance und rechtliche Aspekte die Hauptthemen dar. Die nachstehenden Tabellen vermitteln eine Übersicht über die Aussagen der Teilnehmenden zur Vernehmlassungsvorlage gegliedert nach diesen Hauptthemen.
2.2 MSK allgemein
Der Aufbau und der Betrieb eines MSK werden von allen Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützt die sich konkret zu diesem Punkt geäussert haben. Da technologische Entwicklungen, geopolitische oder regulatorische Unsicherheiten die Investitions- und Betriebsausgaben erheblich beeinflussen könnten, wird von mehreren Stellen angeregt, die Gesamtheit der zu erbringenden Dienstleistungen gemeinsam in einer Vorstudienphase klar zu definieren. Diese Phase soll mit einem Studienkredit des Bundes finanziert werden. Zudem sollen auch die zusätzlichen Kosten für die Anbindung der Einsatzleitstellen etc., die den Kantonen entstehen können, verifiziert werden. Die KomTm BORS fordert bezüglich Kostenteiler, Governance und Finanzierung die Durchführung einer zusätzlichen Vernehmlassung.