Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/30: Nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK) · 38 Seiten

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Nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK)

Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

Governance: Besteller/Ersteller Ansatz für Projektphase

Gesamtwürdigung Anzahl Teilnehmer/-in

Kantone: AG, AI, AR, BL, BS, FR, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SO, TG, TI, UR, VD, ZG, ZH SSV

Ja:

25 SZSV

Vorbehaltlose Zustimmung

RK MZF

KKJPD

PTI

Ja, aber:

Grundsätzliche Zustim- Kanton: JU

mung (bzw. keine grund-2

swissICT

sätzliche Ablehnung) mit

Änderungsanträgen

Nein, aber:

Grundsätzliche Ablehnung 1 Kanton: BE

mit Änderungsanträgen

Kantone: GE, VS

Nein:

Partei: Die Mitte

Vollumfängliche Ableh-4

KomTm BORS

nung

Verzicht:

Keine konkrete inhaltliche 28 Restliche Teilnehmende

Stellungnahme zu diesem

Thema

Total60

2.5 Rechtliche Aspekte

Die in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagenen Änderungen zum BZG, Art.20 und Art.25a werden nicht zuletzt aufgrund des abgelehnten PTI-Kostenteilers und der nicht festgelegten Governance abgelehnt. Je

nach gewählter Governance-Variante sind diverse rechtliche Modalitäten zu klären. Sollte eine Stelle wie die PTI Aufgaben des Bundes übernehmen, so setzt dies eine gesetzliche Grundlage voraus. Einige Kantone schlagen vor, die Nutzung und Finanzierung eines MSK obligatorisch zu machen und die Transparenz der Finanzierung zu gewährleisten. Themen wie Finanzierungsfonds, Verzicht auf die gegenseitige Verrechnung, Mitbenutzung von Standorten, verkürzte Bewilligungsverfahren im Zusammenhang mit NISV, eine Basis für die Inhouse-Versorgung, Teilrevision des Fernmeldegesetzes und beschaffungsrechtliche Fragen etc. sind aus rechtlicher Sicht weiter zu bearbeiten. Auch die