Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/30: Nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK) · 38 Seiten
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Nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK)
Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
Governance: Besteller/Ersteller Ansatz für Projektphase
Gesamtwürdigung Anzahl Teilnehmer/-in
Kantone: AG, AI, AR, BL, BS, FR, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SO, TG, TI, UR, VD, ZG, ZH SSV
Ja:
25 SZSV
Vorbehaltlose Zustimmung
RK MZF
KKJPD
PTI
Ja, aber:
Grundsätzliche Zustim- Kanton: JU
mung (bzw. keine grund-2
swissICT
sätzliche Ablehnung) mit
Änderungsanträgen
Nein, aber:
Grundsätzliche Ablehnung 1 Kanton: BE
mit Änderungsanträgen
Kantone: GE, VS
Nein:
Partei: Die Mitte
Vollumfängliche Ableh-4
KomTm BORS
nung
Verzicht:
Keine konkrete inhaltliche 28 Restliche Teilnehmende
Stellungnahme zu diesem
Thema
Total60
2.5 Rechtliche Aspekte
Die in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagenen Änderungen zum BZG, Art.20 und Art.25a werden nicht zuletzt aufgrund des abgelehnten PTI-Kostenteilers und der nicht festgelegten Governance abgelehnt. Je
nach gewählter Governance-Variante sind diverse rechtliche Modalitäten zu klären. Sollte eine Stelle wie die PTI Aufgaben des Bundes übernehmen, so setzt dies eine gesetzliche Grundlage voraus. Einige Kantone schlagen vor, die Nutzung und Finanzierung eines MSK obligatorisch zu machen und die Transparenz der Finanzierung zu gewährleisten. Themen wie Finanzierungsfonds, Verzicht auf die gegenseitige Verrechnung, Mitbenutzung von Standorten, verkürzte Bewilligungsverfahren im Zusammenhang mit NISV, eine Basis für die Inhouse-Versorgung, Teilrevision des Fernmeldegesetzes und beschaffungsrechtliche Fragen etc. sind aus rechtlicher Sicht weiter zu bearbeiten. Auch die