Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/30: Nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK) · 38 Seiten
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Nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK)
Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
und zu vereinheitlichen. Diese Anforderungen könnten in die Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) aufgenommen werden.
ZG beantragt, dass mit MSK eine Rechtsbasis zur verpflichtenden Härtung der Installation von technisch klar spezifizierten, schweizweit funktional einheitlichen, auf MSK aufbauenden Inhouse-Versorgungen in Objekten mit hoher Personenbelegung oder Parkhäusern mit mehr als 100 Parkplätzen zu schaffen sei. Begründung: Stand heute sind die Verpflichtungen zur Installation und Härtung von Inhouse-Versorgungsanlagen kantonal unterschiedlich geregelt. Objekte mit hoher Personenbelegung (z.B. Einkaufszentren, Schulen, Verwaltungsgebäude etc.) oder Parkhäuser haben ein erhöhtes Schutzpotential und erfordern bei Einsätzen innerhalb dieser Objekte eine zuverlässige, lückenlose Kommunikation. So wird sichergestellt, dass Ereignisse und Einsätze innerhalb dieser Objekte koordiniert und rasch bewältigt werden können. Die Inhouse-Versorgungsanlage ist Voraussetzung für die Einsatzführung im Ereignisfall und trägt zum Schutz der Einsatzkräfte bei.
ASUT, Economiesuisse, Salt, SBB erachten die Stromautonomie des MSK für 72 Stunden als nicht realistisch und lehnen diese folglich ab. Sie verweisen auf die Abklärungen der Branche im Rahmen der Revision FDV zur Härtung der Mobilfunknetze.
Keine verpflichtende Nutzung proprietärer Endgeräte
BE, RK MZF, SO, VD, ZG folgen dem Vorschlag von PTI. Um den Kostenrahmen nicht weiter zu strapazieren, fordern sie explizit die Möglichkeit, MSK mit bestehenden, handelsüblichen Endgeräten (Commercial off-the-shelf, COTS) Geräten nutzen zu können. Das bedeutet, dass bereits verwendete Endgeräte wie Mobiltelefone, Notebooks, Tablets, usw. einen Zugang zu MSK aufbauen können, sofern ein 5G aufwärts 3GPP1 kompatibles Mobilfunkmodul verbaut ist. Der Einsatz von COTS Geräten bringt eine Wettbewerbs-Situation bei den Lieferanten und Herstellern der Endgeräte und des Zubehörs mit sich, was zu besseren Preisen und mehr Innovation führt.
ZG beantragt, dass eine Muss-Anforderung aufzunehmen sei, dass das MSK mit bestehenden, handelsüblichen Endgeräten (Commercial off-the-shelf, COTS) genutzt werden kann. Begründung: Es gilt den Kostenrahmen nicht weiter zu strapazieren. Der Einsatz von COTS-Geräten bringt eine Wettbewerbs-Situation bei den Lieferanten und Herstellern der Endgeräte und des Zubehörs mit sich, was zu marktüblichen Preisen führt.
ASUT beurteilt den Verzicht auf proprietäre Systeme und Endgeräte positiv. Dies erlaubt die einfache und laufende Anpassung des MSK an die immer rascher voranschreitende Technologieentwicklung und die Nutzung zukünftiger
1 3rd Generation Partnership Project (3GPP) ist eine weltweite Kooperation von Standardisierungsgremien für die Standardisierung im Mobilfunk; konkret für UMTS, GSM, LTE und 5G/NR.