Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/30: Nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK) · 38 Seiten
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Nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK)
Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
Koordination gemäss Governance
PTI fordert, dass die Bevölkerungsschutz Verordnung BevSV; SR 520.12 den Änderungen des BZG Rechnung tragen muss. Art 50 ist so anzupassen, dass die Koordination gemäss Governance wahrgenommen wird, welche die Bedürfnisse der Kantone und des Bundes repräsentiert.
Rechtsform für Projektgesellschaft (MSK-AG, …)
AG vertritt die Ansicht, dass die Polizeitechnik und -Informatik Schweiz (PTI) durchaus als Konsultationsgremium und als Vertreterin für die Nutzeranforderungen geeignet sei. Die Finanzierung und Steuerung des Vorhabens und damit die umfassende Verantwortung für das Vorhaben müssen allerdings beim Bund verbleiben. Für Projekte dieser Grössenordnung kann nur der Bund die Verantwortung und Risiken tragen. Diese dürfen nicht durch komplizierte Strukturen und prozentuale Finanzierungschlüssel verwässert werden.
BS, GR, RK MZF, SO, TG, TI begrüssen, dass die Governance von MSK nach dem Vorgehen «Besteller-Ersteller» ähnlich dem Projekt Neue Alpentransversale (NEAT) erfolgt. Dabei sind die Rechtsform der Projektgesellschaft sowie weitere Details und entsprechende Varianten auf der Grundlage der drei von der Organisation «Polizeitechnik und -informatik Schweiz» (PTI) durchgeführten Workshops zu beschreiben und in die Botschaft einzufügen. Zudem ist in der Projektinitialisierungsphase (Vorphase) eine Organisation festzulegen, die wichtige Vorarbeiten durchführen soll, bis die MSK AG realisiert ist. Begründung: Das Vorgehen nach «Besteller-Ersteller» mit einer entsprechenden Projektgesellschaft ermöglicht eine schlanke Struktur, kurze Entscheidungswege und eine Organisation deren einziger Auftrag die Umsetzung des Projektes ist. Zudem können damit Kompetenzen auf die untere Stufe delegiert werden. Dies ermöglicht eine rasche Entscheidungsfindung sowie ein konsequentes und umfassendes Risikomanagement.
Rechtsform für Institution in Betriebsphase
NE, PTI, VS befürworten den Ansatz einer externen Betriebsorganisation. Diese ist zu evaluieren.
Studienkredit für ausgereiftes Projekt
FR regt an, dass der Bund einen Studienkredit bereitstellen sollte, um ein ausgereifteres Projekt vorzulegen, insbesondere in Bezug auf die Governance und die Finanzierung.
Finanzierung mittels MSK Fonds
FR, LU, NE, VD unterstützen den von PTI vorgeschlagenen MSK-Fonds, der aufgrund der unterschiedlich langen Budget-Prozesse beim Bund und bei den Kantonen eingerichtet werden soll, damit alle Parteien zeitgerecht die Finanzen für MSK bereitstellen können. Im Projekt POLYCOM dauerten die unterschiedlichen Budgetprozesse 7 Jahre. Da MSK, im Gegensatz zu Polycom, ein Ge-