Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/30: Nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK) · 38 Seiten

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Nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK)

Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

PTI unterstreichen, dass ein MSK aufgrund der mobilen Datenverfügbarkeit in allen Lagen, ein wichtiger Meilenstein in der Digitalisierung des Bevölkerungsschutzes (Polizei, Feuerwehr, Sanität, Zivilschutz, Technische Betriebe), der entsprechenden Stellen des Bundes und der BKI darstellt.

AR beantragt die Prüfung ob eine rechtliche Basis zur verpflichtenden Nutzung (minimale Ausstattung) von MSK bei den MSK nutzenden Organisationen geschaffen werden kann.

TI unterstützt die von PTI vorgeschlagene verpflichtende Nutzung von MSK. Durch die verpflichtende Nutzung werden gemäss PTI Systemübergänge in Drittsysteme und damit verbundene mögliche Sicherheitsprobleme weitestgehend eliminiert. Zusätzlich wird durch die grössere Nutzerbasis für MSK ein positiver Skaleneffekt hinsichtlich der Kostenstruktur erwirkt. Gleichzeitig fallen zusätzliche Kosten für organisationseigene Sicherheitskommunikationssysteme weg, was wiederum die Budgets der Kantone und des Bundes entlastet. Aus diesem Grund ist zu prüfen, ob und wie eine rechtliche Basis zur verpflichtenden Nutzung (minimale Ausstattung) von MSK bei den MSK nutzenden Organisationen geschaffen werden kann.

Beteiligung der Betreiber und Eigentümer von kritischen Infrastrukturen

BE bittet um Prüfung, ob im Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz eine rechtliche Grundlage geschaffen werden soll, um Betreiber und Eigentümer von kritischen Infrastrukturen und grossen Publikums- bzw. Einsatzobjekten zur Beteiligung am neuen MSK sowie zur entsprechenden Ausrüstung ihrer Objekte zu verpflichten. Zudem sind alternativen Möglichkeiten für eine Teilnahme zu regeln.

Bezeichnung zwingend zu härtender Objekte

PTI weist darauf hin, dass Objekte mit hoher Personenbelegung (z.B. Einkaufszentren) ein erhöhtes Schutzpotential haben und bei Einsätzen innerhalb dieser Objekte eine zuverlässige Kommunikation erfordern. Stand heute sind die Verpflichtungen zur Installation und Härtung von Inhouse-Versorgungsanlagen kantonal unterschiedlich geregelt. Es ist zu prüfen, ob eine Rechtsbasis zur verpflichtenden Härtung der Installation von technisch klar spezifizierten schweizweit funktional einheitlichen, auf MSK aufbauenden, Inhouse-Versorgungen in Objekten mit hoher Personenbelegung zu schaffen ist. Diese Anforderungen müssten in den Brandschutz-Vorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen, VKF, Einzug halten.

FR fordert auch an Orten mit hoher Indoor-Frequenz, wie Flughäfen, Einkaufszentren und Messehallen eine zuverlässige Kommunikation bei Einsätzen der BORS. Derzeit variieren die Verpflichtungen bezüglich der Funkabdeckung in Innenräumen (Indoor) von Kanton zu Kanton. Es muss eine Rechtsgrundlage geprüft werden, um die Indoor-Abdeckung dieser Standorte vorzuschreiben