Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/34: Änderung des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (Umsetzung Motion 22.4253 WAK-S «Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+») · 31 Seiten
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1.3.3 Energiepolitik
Das Parlament hat im Herbst 2023 das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (BBl 2023 2301) verabschiedet. Die Vorlage schafft die Grundlagen, um in der
Schweiz rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse zu produzieren. Das verringert sowohl die Abhängigkeit der Schweiz von Energieimporten als auch das Risiko von kritischen Versorgungslagen.
Einzelne Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind ab einer bestimmten Grösse und Bedeutung von nationalem Interesse. Die Kantone sorgen dafür, dass geeignete Gebiete als Standorte für solche Anlagen im Richtplan festgelegt werden. Bei der Festlegung der Gebiete für Solar- und Windkraftanlagen müssen die Kantone die Interessen des Landschaft- und Biotopschutzes und der Walderhaltung sowie die Interessen der Landwirtschaft, insbesondere des Kulturlandschutzes und des Schutzes der Fruchtfolgeflächen, berücksichtigen.
Die Solaranlagen, die sich innerhalb von landwirtschaftlichen Nutzflächen befinden, gelten als standortgebunden, wenn sie neben der Stromproduktion die landwirtschaftlichen Interessen nicht beeinträchtigen und Vorteile für die landwirtschaftliche Produktion bewirken, oder landwirtschaftlichen Versuchs- und Forschungszwecken dienen.
1.4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des Bundesrates
1.4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Vorlage zur Umsetzung der Motion 22.4253 ist in der Botschaft vom 24. Januar 20248 zur Legislaturplanung 2023–2027 angekündigt.
1.4.2 Verhältnis zu Strategien des Bundesrates
Die Teilrevision des BGBB steht im Einklang mit verschiedenen Strategien des Bundesrates. Zu erwähnen ist dabei insbesondere die Politik des Bundes für Berggebiete und ländliche Räume (P-LRB), die einen strategischen Rahmen für die raumrelevanten Politiken des Bundes darstellt. Sie dient bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik als Orientierungshilfe und soll insbesondere die Zusammenarbeit auf Bundesebene im Hinblick auf eine kohärente Raumentwicklung in und zwischen den ländlichen Räumen und Berggebieten, aber auch den Städten und Agglomerationen stärken. Mit den beantragten Massnahmen zur Stärkung des Unternehmertums (vgl. Ziff. 2.2.3) unterstützt die Teilrevision des BGBB die Stossrichtung der P-LRB.
1.5 Erledigung parlamentarischer Vorstösse
Mit der Botschaft zur Teilrevision des BGBB soll die Motion 22.4253 «Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+» zur Abschreibung beantragt werden.
8 BBl 2024 526, Ziel 21