Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/34: Änderung des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (Umsetzung Motion 22.4253 WAK-S «Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+») · 31 Seiten

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1 Ausgangslage

1.1 Auftrag des Parlaments

Der Bundesrat hat dem Parlament im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) eine Änderung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 19911 über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) vorgeschlagen (BBI 2020 3955). Das Parlament ist auf die Vorlage nicht eingetreten. Stattdessen hat es den Bundesrat mit der Motion WAK-S 22.4253 «Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+» beauftragt, bis Ende 2025 unter Beizug von Fachexpertinnen und Fachexperten sowie Stakeholdern eine angepasste Vorlage für die Änderung des BGBB auszuarbeiten. Die Vorlage soll namentlich die Selbstbewirtschaftung, die Position der Ehegatten und das Unternehmertum in der Landwirtschaft stärken.

1.1.1 Motion WAK-S 22.4253 «Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+»

Wortlaut der Motion

Der Bundesrat wird beauftragt, bis spätestens Ende 2025 unter Beizug von Fachexperten und Stakeholdern eine angepasste Vorlage für eine Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht auszuarbeiten. Mit der Vorlage soll namentlich die Selbstbewirtschaftung, die Position der Ehegatten sowie das Unternehmertum gestärkt werden.

Begründung

Der Bundesrat hat dem Parlament im Rahmen des Berichts zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik vom 22. Juni 2022 empfohlen, die Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+ zu entkoppeln. So sollen Umfang und Komplexität der AP22+ reduziert und die verbleibenden Teile der AP22+ zügig beraten werden zu können. Die WAK-S ist am 27. Juni 2022 dieser Empfehlung gefolgt und ist entsprechend auf die im Rahmen der AP22+ vorgeschlagene Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes eingetreten. Gleichzeitig hat sie Nichteintreten zur Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts beschlossen. Mit der vorliegenden Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, gewisse Aspekte des bäuerlichen Bodenrechts unter Einbezug von Fachexperten und Stakeholdern nochmals fundiert zu prüfen und zu diskutieren, eine angepasste Vorlage auszuarbeiten und diese als eigenständiges Geschäft dem Parlament zu unterbreiten. Im Fokus des Auftrages steht neben dem Selbstbewirtschaftungsprinzip und der Position der Ehegatten auch die Stärkung des Unternehmertums. Dabei sollen insbesondere die Rahmenbedingungen für eine gute Zusammenarbeit zwischen den Betrieben und für wirtschaftliche Betriebsstrukturen verbessert werden.

1.1.2 Einbezug externer Fachkräfte und Anspruchsgruppen

Für die Umsetzung der Motion 22.4253 hat das WBF eine externe Begleitgruppe einberufen. Vertreten waren die Kantone (KOLAS), der Schweizer Bauernverband, der Schweizer Bäuerinnen- und Landfrauenverband, die Junglandwirte-Kommission, die Kleinbauernvereinigung, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, die Schweizerische Gesellschaft für Agrarrecht, der Verein zum Schutz des landwirtschaftlichen Grundeigentums und die landwirtschaftlichen Treuhänder. Bei der Ausarbeitung der Vernehmlassungsunterlage wurde zudem die Vollzugstauglichkeit mit den zuständigen Bewilligungsstellen geprüft.

1.2 Das bäuerliche Bodenrecht

1.2.1 Verfassungsgrundlage

Die Kompetenzen des Bundes im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft sind in der Bundesverfassung in erster Linie in Artikel 104 (Landwirtschaft) festgehalten. Die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung ist als Aufgabe des Bundes in Artikel 104 Absatz 1 Buchstabe a Bundesverfassung

1 SR 211.412.11