Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/74: Genehmigung des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Wiederaufbauprozess der Ukraine · 33 Seiten

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Das Abkommen bezieht sich auf die Umsetzung der Privatsektormassnahmen aus dem Länderprogramm Ukraine 2025–2028 (vgl. Ziff. 1.3). Es handelt sich hierbei um eine effiziente Lösung, durch die die rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Massnahme Finanzhilfen in spezifischen Sektoren (vgl. Ziff. 1.4) adressiert werden.

Ein solcher Staatsvertrag, der es der Ukraine ermöglicht, wichtige Güter und Dienstleistungen aus der Schweiz mittels einer nicht-rückzahlbaren Finanzhilfe zu beschaffen, wurde auch von der Ukraine begrüsst, namentlich im Rahmen der 14. Tagung der Gemischten Wirtschaftskommission Schweiz – Ukraine in Kiew vom 2. Oktober 2024 sowie anlässlich der Wirtschaftsmission in die Ukraine unter der Leitung des Delegierten des Bundesrates für die Ukraine Jacques Gerber vom 6. bis 10. April 2025. Diese Vorgehensweise ist der Ukraine auch in der Zusammenarbeit mit anderen Partnerstaaten, zum Beispiel Frankreich, bekannt.

2.2 Umsetzungsfragen

Das Abkommen ist bis 2036 befristet. Es tritt in Kraft, sobald beide Vertragsparteien ihr innerstaatliches Ratifikationsverfahren abgeschlossen und die andere Partei darüber informiert haben. Es kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden (Art. 20 Abs. 2). Für die Umsetzung des Abkommens sind keine Anpassungen auf Gesetzesstufe erforderlich.

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Präambel

Die Präambel bringt den gemeinsamen Willen der Schweiz und der Ukraine zum Ausdruck, ihre langjährigen Beziehungen und ihre Zusammenarbeit zu verstärken, um den dringenden Bedürfnissen aufgrund der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine gerecht zu werden. Die Parteien stützen sich auf die an der Lugano-Konferenz zum Wiederaufbau der Ukraine 2022 festgelegten Lugano-Prinzipien sowie auf das Länderprogramm Ukraine 2025–2028, um umfassend zusammenzuarbeiten und so die Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft sowie den wirksamen und nachhaltigen Wiederaufbau der Ukraine zu fördern. Die Parteien anerkennen die wichtige Rolle, die der Privatsektor in diesem Zusammenhang dank seines Fachwissens und seiner Innovationskraft spielen kann. Die Parteien unterstützen auch die wirtschaftliche Integration der Ukraine in den europäischen Markt.

Die Parteien bekräftigen ihr Bekenntnis zu Demokratie, Menschenrechten und politischen und wirtschaftlichen Grundfreiheiten. Sie verpflichten sich ferner zur Prävention und Bekämpfung von Korruption, zur Förderung von Transparenz und guter Unternehmensführung sowie zur sozialen Verantwortung der Unternehmen für eine nachhaltige Entwicklung. Die Vertragsparteien bekräftigen ihr Ziel, die Unternehmen zur Einhaltung der international anerkannten Leitlinien und Grundsätze in diesem Bereich zu ermutigen.