Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/74: Genehmigung des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Wiederaufbauprozess der Ukraine · 33 Seiten
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Millionen Franken. Die Schweiz verfügt mit der Ukraine neben dem FHA auch über ein Investitionsschutzabkommen von 19976, ein Doppelbesteuerungsabkommen von 20027, ein Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit von 19968 sowie ein Klimaschutz-Abkommen von 20229. Diese umfassenden bilateralen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen tragen zu den positiven Entwicklungen des bilateralen Handels und der Investitionen bei.
Die Ukraine ist ein Schwerpunktland der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit. Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz ist seit den 1990er-Jahren in der Ukraine präsent. 1997 haben die Schweiz und die Ukraine ein entsprechendes Rahmenabkommen10 über die technische und finanzielle Zusammenarbeit unterzeichnet. Die IZA der Schweiz unterstützt seither die Reformbemühungen im Land. Sie engagiert sich insbesondere für die Verbesserung des Lebensstandards der Bevölkerung, für effizientere öffentliche Dienstleistungen und für die Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums.
1.3 Langfristige Unterstützung des Wiederaufbaus der Ukraine und Einbezug des Privatsektors
Der Bundesrat misst der Unterstützung der Ukraine und ihrem Wiederaufbau strategische Bedeutung bei, wie er in der Aussenpolitischen Strategie 2024–202711 und der IZA-Strategie 2025–202812 festlegt. Am 10. April 2024 beschloss der Bundesrat, den Wiederaufbau in der Ukraine bis 2036 mit 5 Milliarden Franken zu unterstützen, mit 1,5 Milliarden Franken aus dem Budget der IZA für die Jahre 2025-2028. Diese Mittel hat das Parlament im Dezember 2024 genehmigt13. Davon sind 500 Millionen Franken für den Einbezug des Schweizer Privatsektors in den Wiederaufbau der Ukraine vorgesehen.
Im Länderprogramm Ukraine 2025–2028 konkretisiert der Bundesrat, wie er die Ukraine unterstützen will. Das Länderprogramm wurde am 12. Februar 2025 vom Bundesrat verabschiedet und sieht einen Fokus auf drei thematische Bereiche vor: Wirtschaftliche Erholung, öffentliche Dienstleistungen sowie Schutz der Zivilbevölkerung und Frieden.
6 SR 0.975.276.7
7 SR 0.672.976.71
8 SR 0.946.297.671
9 SR 0.814.012.176.7
10 Agreement between the Government of the Swiss Confederation and the Government of the Ukraine concerning Technical and Financial Cooperation (unterzeichnet am 13.10.1997, in Kraft getreten am 09.06.1999; nicht in SR publiziert).
11 EDA, (2024), Aussenpolitische Strategie 2024–2027. Abgerufen von www.eda.admin.ch am 05.08.2025.
12 BBl 2024 1518
13 BBl 2024 3222