Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/74: Genehmigung des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Wiederaufbauprozess der Ukraine · 33 Seiten
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Ausland geflohen, darunter rund 65'000 in die Schweiz. Innerhalb des Landes wurden 4,6 Millionen Menschen (gegen 12% der Bevölkerung) vertrieben. Über eine Million Personen wurden mobilisiert.
Die wirtschaftlichen Folgen des Kriegs sind gravierend. Die Energieinfrastruktur ist Ziel regelmässiger Angriffe; etwa die Hälfte der Produktionskapazitäten wurde zerstört. Trotz immenser Herausforderungen zeigt sich die ukrainische Wirtschaft resilient. Nachdem das Bruttoinlandprodukt (BIP) im Jahr 2022 einen historischen Rückgang von 28,8 % verzeichnete, wuchs es im Jahr 2023 um 5,3 % und im Jahr 2024 um 2,9 %. Trotz teilweise erheblicher Umsatzeinbussen bleibt ein Grossteil der Schweizer Unternehmen, die bereits vor Kriegsausbruch in der Ukraine tätig waren, weiterhin im Land präsent. Einzelne davon haben ihre Aktivitäten ausgeweitet und bedeutende Investitionen getätigt.
Vor dem Krieg hatte die Ukraine ihre Handelsbeziehungen diversifiziert, insbesondere durch die Integration in die Deep and Comprehensive Free Trade Area (DCFTA) mit der EU. Seit Kriegsbeginn wurden die Wirtschaftsbeziehungen mit Russland und Belarus sowie der Transit durch diese Länder vollständig eingestellt. Dadurch avancierte die EU zum wichtigsten Handelspartner der Ukraine. Die Verordnung (EU) 2022/870 sowie zusätzliche Liberalisierungsmassnahmen – etwa der vollständige Verzicht auf Einfuhrzölle und Kontingente – haben den ukrainisch-europäischen Handel in den Jahren 2022 bis 2025 gestärkt. Ähnliche Massnahmen wurden von Kanada und dem Vereinigten Königreich ergriffen.
Im Juni 2022 verlieh die EU der Ukraine den Kandidatenstatus. Die laufenden Beitrittsverhandlungen sind an umfangreiche Reformen gekoppelt, insbesondere in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung und öffentliche Verwaltung. Die sogenannte Ukraine-Fazilität ermöglicht dem Land im Zeitraum 2024–2027 den Erhalt von bis zu 50 Milliarden Euro an finanzieller und technischer Unterstützung. Die Schweiz leistet vielfältige Hilfe über ihre Projekte der IZA und beteiligt sich – im Rahmen ihrer Sanktionspolitik – an den von der EU verhängten Massnahmen gegen Russland und Belarus.
Im Juli 2025 haben politische Entwicklungen rund um die Korruptionsbekämpfung sowohl in der ukrainischen Zivilgesellschaft als auch bei den internationalen Partnern der Ukraine Besorgnis ausgelöst. Es wird erwartet, dass internationale Geldgeber das Reformprogramm der Regierung im Allgemeinen und die konkreten Verpflichtungen für die Erfüllung von Meilensteinen im Rahmen von bedingten Finanzhilfeprogrammen genau im Auge behalten werden. Falls Auflagen nicht eingehalten werden, könnte die Auszahlung von Tranchen gekürzt werden. Derzeit sind keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Länderprogramm Ukraine 2025–20282 der Schweiz zu erwarten. Die IZA wird durch ihre Projekte weiterhin zur Konsolidierung der eingeleiteten Reformen (bspw. Korruptionsbekämpfung, Transparenz, Rechenschaftspflicht) beitragen. Die für
2 EDA, (2025), Länderprogramm Ukraine 2025 – 2028 (Phase 1). Abgerufen von www.deza.eda.admin.ch am 05.08.2025.