Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/39: Erhöhung der Netzsicherheit und Schutz vor Cyberbedrohungen (Teilrevision der Verordnungen im Fernmeldebereich) · 33 Seiten
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Übersicht
Ausgangslage
Die Telekommunikationsinfrastruktur der Schweiz ist eine unverzichtbare und sicher- heitspolitisch bedeutende Grundlage für Gesellschaft und Wirtschaft. Dies gilt insbe- sondere für das Mobilfunknetz. Während der Fokus in der Vergangenheit auf techni- scher Leistung wie Bandbreite und Qualität lag, rücken nun durch die zunehmende Digitalisierung und globale Vernetzung Sicherheitsrisiken in den Vordergrund.
Cyberbedrohungen und sonstige mittels Fernmeldeinfrastrukturen begangene Strafta- ten, Datenschutzverletzungen wie auch geopolitische Abhängigkeiten stellen wach- sende Bedrohungen dar. Besonders problematisch sind ältere Netzgenerationen, die nicht auf die Verhinderung von Cyberangriffen ausgerichtet waren. Deshalb besteht Handlungsbedarf, um Sicherheitslücken in den heutigen, modernen Mobilfunknetzen möglichst frühzeitig zu vermeiden und den unabhängigen Betrieb, sowie die Stabilität der schweizerischen Kommunikationsinfrastruktur zu stärken.
Geschützt werden muss aber nicht nur die Infrastruktur. Auch die Konsumentinnen und Konsumenten sind mit der zunehmenden Digitalisierung und der technologischen Wei- terentwicklung vermehrt Gefahren ausgesetzt, die es zu verhindern gilt.
Inhalt der Vorlage
Der Inhalt der Vorlage ergibt sich hauptsächlich aus der Erfüllung des verabschiedeten Postulats Pult (20.3984) «Digitale Infrastruktur. Geopolitische Risiken minimieren». Ge- mäss dem Auftrag, welcher der Bundesrat dem UVEK in diesem Zusammenhang erteilt hat, kann ein Teil der geforderten Sicherheitsmassnahmen gestützt auf den geltenden Artikel 48a Abs. 2 des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997 (FMG; SR 784.10) auf Stufe Verordnung umgesetzt werden. Die Vorlage bezweckt, die Sicherheit der Fern- meldeinfrastruktur zu erhöhen, um besser vor Cyber- und weiteren Sicherheitsbedro- hungen geschützt zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Fernmeldeinfrastruktur resilienter, sicherer und diversifizierter betrieben werden müssen. Dazu werden die notwendigen Vorgaben auf Verordnungsstufe geschaffen. Darüber hinaus sind gestützt auf Artikel 28 Absatz 6 Buchstabe a und d FMG punktuelle Anpassungen im Bereich der Adressierungselemente vorgesehen. Dazu gehört ein verbesserter Schutz vor «Spoofing» und die Beschränkung von Unterzuteilung der Nummern. Auch diese Mas- snahmen sollen letztlich zu mehr Sicherheit für die Bevölkerung führen.