Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/39: Erhöhung der Netzsicherheit und Schutz vor Cyberbedrohungen (Teilrevision der Verordnungen im Fernmeldebereich) · 33 Seiten
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Art. 56d Übergangsbestimmung zur Änderung vom …
Absatz 1:
Mit Absatz 1 der Übergangsbestimmungen wird den Anbieterinnen von Fernmelde- diensten eine Frist von zwei Jahren ab Inkrafttreten eingeräumt, um mehrstufige Un- terzuteilungen rückabwickeln zu können. Die Anbieterinnen, welche Nummern von der Nummernblockinhaberin erhalten und daraus wiederum Nummern unterzugeteilt ha- ben, erhalten diese Frist, um die bestehenden Verträge mit ihren weiteren Partnerinnen zu kündigen und die Unterzuteilungen rückgängig zu machen. Dabei müssen die Num- mern an die Nummernblockinhaberin oder die Anbieterin der ersten Stufe der Unterzu- teilung übertragen werden. Die Kundinnen und Kunden, welche die Nummern nutzen, sollen somit genügend Zeit erhalten, ein Angebot bei einer dieser beiden Anbieterinnen (Nummernblockinhaberin oder Anbieterin der ersten Stufe) einzuholen oder ganz auf die Nutzung zu verzichten.
Absatz 2:
Anbieterinnen, die vor Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung GT an Dritte vermietet haben und keine Bewilligung des BAKOM erhalten haben, sind verpflichtet, die Ver- mietung innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung oder zum nächsten möglichen vertraglich vereinbarten Kündigungstermin zu kündigen, sofern dieser Termin vor dem 27. Mai 2026 vereinbart wurde. Ausnahmegenehmi- gungsgesuche nach Artikel 47g Absatz 2 AEFV müssen innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung eingereicht werden. Damit bleibt den Anbie- terinnen genügend Zeit, Vertragskündigungen vorzunehmen bzw. ein Gesuch nach Ar- tikel 47g Absatz 2 AEFV zu stellen.
Anhang Begriffe und Abkürzungen
Die folgenden Begriffe und Abkürzungen werden neu in das Kapitel «Begriffe und Ab- kürzungen» der AEFV aufgenommen:
- FRMCS (Future Railway Mobile Communication System): Zukünftiges Bahnmo- bilkommunikationssystem für die europäischen Schienennetze.
- Global Title: Netzwerkadresse, die vom Signalisierungsprotokoll zur Weiterlei- tung von Signalisierungsnachrichten (SMS, Anrufe, andere Mobilfunkdienste) zwischen verschiedenen Betreiberinnen verwendet wird.
5 Auswirkungen
5.1 Auswirkungen auf den Bund
Mit der Umsetzung der geplanten Massnahmen zur Erhöhung der Netzsicherheit und zum Schutz vor Cyberbedrohungen entsteht ein personeller oder finanzieller Mehrauf- wand für den Bund, welcher mit den bestehenden Ressourcen bewältigt werden kann. Die erforderlichen Arbeiten infolge der vorgeschlagenen Änderungen und Neuerungen können somit durch die bestehenden Personal- und Finanzressourcen im BAKOM ge- tragen werden. Für die Initialphase fallen voraussichtlich keine spezifischen Kosten an. Für allfällige wiederkehrende Aufsichtstätigkeiten fallen pro Jahr voraussichtlich bis zu 270 000 Franken Aufwand an.