Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/39: Erhöhung der Netzsicherheit und Schutz vor Cyberbedrohungen (Teilrevision der Verordnungen im Fernmeldebereich) · 33 Seiten
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Die gewählte Lösung besteht aus folgenden Elementen und ist in Ziffer 3 f. ausführ- lich beschrieben:
• Strengere Sicherheitsanforderungen für kritische Netzwerkanlagen
Einführung verbindlicher Kontroll-, Risikobewertungs- und Konformitätsverfah- ren für kritische Netzwerkanlagen.
• Konformitätsprüfungen kritischer Netzwerkanlagen
Die Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre kritischen Netzwerkanlagen si- cherheitskonform sind und deren Konformität mit den spezifischen Sicherheits- anforderungen anhand des geeigneten Verfahrens nachweisen.
• Verpflichtung zu «Secure by Design» und Nutzung von «Secure by Default»-Funktionen
Mobilfunkkonzessionärinnen und Full MVNO müssen Netze betreiben, die von Beginn an sicher konzipiert sind und alle von den Herstellern bereitgestellten Sicherheitsfunktionen aktivieren.
• Verpflichtende Zusammenarbeit und nationale Datenbank für Schwach-
stellen
Mobilfunkkonzessionärinnen und Full MVNO müssen aktiv zusammenarbeiten, auch mit dem Bund, und sich regelmässig über Schwachstellen und Cyberan- griffe in ihren Netzen austauschen.
• Pflicht zur Detektion von Angriffen und Kompromittierungen
Mobilfunkkonzessionärinnen und Full MVNO müssen Methoden und Tools ein- führen, um Angriffe und Manipulationen in Mobilfunknetzen zu erkennen.
• Betrieb von Netzbetriebs- und Sicherheitsoperationszentren zwingend in der Schweiz
Netzbetriebs- und Sicherheitsoperationszentren (NOC und SOC) müssen in der Schweiz betrieben werden. Essenzielle Sicherheits- und Betriebsfunktio- nen müssen ebenfalls in der Schweiz liegen, wobei Auslandsstandorte als be- fristete Redundanz zulässig sind.
• Erleichterte Bekämpfung von Rufnummernmissbrauch (Spoofing)
Anbieterinnen sollen schon bei blossen Indizien für Spoofing aktiv werden kön- nen, um Konsumentinnen und Konsumenten besser schützen zu können.
• Beschränkung von Unterzuteilungen auf eine Stufe
Telefonnummern sollen nur noch einmal weitergegeben werden dürfen, um die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen, Aufsichtsaufwand zu reduzieren und Miss- brauch zu erschweren.
• Beschränkung missbräuchlicher Verwendung von Adressierungsres-
sourcen
Anpassungen bei der Nutzung von Mobile Network Codes (MNC), Nummern- blöcken und Global Titles (GT) sollen verhindern, dass diese Ressourcen im Signalisierungsnetz für digitale Angriffe oder Standortverfolgung missbraucht werden.
• Pflicht zur Einhaltung internationaler Sicherheitsstandards
Mobilfunkanbieterinnen und Full MVNO müssen die internationalen Sicher- heitsstandards beachten.