Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/39: Erhöhung der Netzsicherheit und Schutz vor Cyberbedrohungen (Teilrevision der Verordnungen im Fernmeldebereich) · 33 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 8Fedlex · Erläuternder Bericht

Die gewählte Lösung besteht aus folgenden Elementen und ist in Ziffer 3 f. ausführ- lich beschrieben:

• Strengere Sicherheitsanforderungen für kritische Netzwerkanlagen

Einführung verbindlicher Kontroll-, Risikobewertungs- und Konformitätsverfah- ren für kritische Netzwerkanlagen.

• Konformitätsprüfungen kritischer Netzwerkanlagen

Die Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre kritischen Netzwerkanlagen si- cherheitskonform sind und deren Konformität mit den spezifischen Sicherheits- anforderungen anhand des geeigneten Verfahrens nachweisen.

• Verpflichtung zu «Secure by Design» und Nutzung von «Secure by Default»-Funktionen

Mobilfunkkonzessionärinnen und Full MVNO müssen Netze betreiben, die von Beginn an sicher konzipiert sind und alle von den Herstellern bereitgestellten Sicherheitsfunktionen aktivieren.

• Verpflichtende Zusammenarbeit und nationale Datenbank für Schwach-

stellen

Mobilfunkkonzessionärinnen und Full MVNO müssen aktiv zusammenarbeiten, auch mit dem Bund, und sich regelmässig über Schwachstellen und Cyberan- griffe in ihren Netzen austauschen.

• Pflicht zur Detektion von Angriffen und Kompromittierungen

Mobilfunkkonzessionärinnen und Full MVNO müssen Methoden und Tools ein- führen, um Angriffe und Manipulationen in Mobilfunknetzen zu erkennen.

• Betrieb von Netzbetriebs- und Sicherheitsoperationszentren zwingend in der Schweiz

Netzbetriebs- und Sicherheitsoperationszentren (NOC und SOC) müssen in der Schweiz betrieben werden. Essenzielle Sicherheits- und Betriebsfunktio- nen müssen ebenfalls in der Schweiz liegen, wobei Auslandsstandorte als be- fristete Redundanz zulässig sind.

• Erleichterte Bekämpfung von Rufnummernmissbrauch (Spoofing)

Anbieterinnen sollen schon bei blossen Indizien für Spoofing aktiv werden kön- nen, um Konsumentinnen und Konsumenten besser schützen zu können.

• Beschränkung von Unterzuteilungen auf eine Stufe

Telefonnummern sollen nur noch einmal weitergegeben werden dürfen, um die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen, Aufsichtsaufwand zu reduzieren und Miss- brauch zu erschweren.

• Beschränkung missbräuchlicher Verwendung von Adressierungsres-

sourcen

Anpassungen bei der Nutzung von Mobile Network Codes (MNC), Nummern- blöcken und Global Titles (GT) sollen verhindern, dass diese Ressourcen im Signalisierungsnetz für digitale Angriffe oder Standortverfolgung missbraucht werden.

• Pflicht zur Einhaltung internationaler Sicherheitsstandards

Mobilfunkanbieterinnen und Full MVNO müssen die internationalen Sicher- heitsstandards beachten.