Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/39: Erhöhung der Netzsicherheit und Schutz vor Cyberbedrohungen (Teilrevision der Verordnungen im Fernmeldebereich) · 33 Seiten
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über die Art des Angriffs, die verursachten Schäden und die vorhergesehenen Mass- nahmen für die rasche Wiederherstellung des sicheren Normalbetriebs zu informieren.
Soweit möglich und unter Wahrung von Vertraulichkeit und Datenschutz unterstützen sich die Mobilfunkkonzessionärinnen und die Full MVNO gegenseitig. Ferner sollten sich ihre Abteilungen für Cybersicherheit mehrmals jährlich treffen, um unter Beach- tung von Vertraulichkeit und Datenschutz Erfahrungen auszutauschen und wirksame Schutzmassnahmen gegen Cyberangriffe zu erarbeiten.
Falls notwendig führen die Mobilfunkkonzessionärinnen und die Full MVNO im Beisein von Bundesstellen wie dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) oder dem BAKOM jährlich einen oder mehrere Workshops durch.
Es sollte eine gemeinsame Datenbank eingerichtet werden, in der Schwachstellen, Anomalien und unbefugtes Eidringen protokolliert werden und die von jeder Mobilfunk- konzessionärin und Full MVNO fortlaufend aufgrund neuer Erkenntnisse und aktueller Ereignisse ergänzt wird.
Absatz 5:
Die Mobilfunkkonzessionärinnen und die Full MVNO setzen kontinuierlich und syste- matisch ein «SMS Home Routing»-System ein, um die Verbreitung von betrügerischen SMS- und Signalisierungsnachrichten zu bekämpfen.
«SMS Home Routing» ist eine Netzfunktion, die sicherstellt, dass jede für eine Abon- nentin oder einen Abonnenten bestimmte SMS-Nachricht zuerst an das «Mobile Swit- ching Center» (MSC) oder das «Short Message Service Center» (SMSC) ihres oder seines Heimnetzes geleitet wird, auch wenn sie oder er sich im Roaming befindet.
Das «SMS Home Routing»-System der Mobilfunkkonzessionärinnen und der Full MVNO zwingt ihr «Home Location Register» (HLR), immer mit einer Heimadresse zu antworten, die auf ihr «Home-Mobile Switching Center» (H-MSC) oder ihr «Home-Short Message Service Center» (H-SMSC) verweist, und niemals den tatsächlichen Standort, d. h. die Adresse des ausländischen «Visitor-Mobile Switching Center» (VMSC) der Abonnentin oder des Abonnenten, die oder der sich im Roaming befindet, preiszugeben.
Indem die SMS-Nachrichten der sich im Roaming befindenden Nutzerinnen und Nutzer zuerst auf die Netze der heimischen Mobilfunkanbieterin zurückgeleitet werden, bevor sie an die Empfängerin oder den Empfänger übermittelt werden, haben die heimischen Mobilfunkanbieterinnen die Möglichkeit, anormale oder betrügerische Nachrichten effi- zient zu filtern.
Ohne ein solches System werden SMS von der Mobilfunkanbieterin des Landes, in dem sich die Abonnentinnen und Abonnenten im Roaming befinden, direkt an die Emp- fängerin oder den Empfänger zugestellt, ohne dass die heimische Mobilfunkanbieterin eine Möglichkeit zur Kontrolle der Sicherheit hat. Je nach Seriosität der Roaming-Be- treiberin beziehungsweise abhängig davon, ob sie Sicherheitsfilter einsetzt oder nicht, können betrügerische Nachrichten ihr Ziel mit potenziell unangenehmen (uner- wünschte Werbung und Phishing usw.) oder gefährlichen Folgen (Ortung von Perso- nen, Abfangen oder Manipulation von Daten usw.) erreichen.