Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/39: Erhöhung der Netzsicherheit und Schutz vor Cyberbedrohungen (Teilrevision der Verordnungen im Fernmeldebereich) · 33 Seiten

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5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Ag-

glomerationen und Berggebiete

Die geplante Vorlage hat keine spezifischen finanziellen oder personellen Auswirkun- gen auf Kantone, Gemeinden, urbane Zentren, Agglomerationen oder Berggebiete.

5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die vorgesehenen Anpassungen der Verordnungen entfalten volkswirtschaftliche Wir- kungen, die über den sicherheitspolitischen Nutzen hinausreichen. Mit der Verbesse- rung der technischen und organisatorischen Massnahmen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie wird die Widerstandsfähigkeit kritischer digitaler Inf- rastrukturen erhöht. Eine höhere Systemsicherheit reduziert das Risiko von Unterbrü- chen, Cyberangriffen oder technischen Ausfällen, was gesamtwirtschaftlich die Konti- nuität zentraler staatlicher und privatwirtschaftlicher Leistungen stärkt. Dies insbeson- dere durch zeitgemässe Sicherheitsstandards und klare Zuständigkeiten für den Be- trieb kritischer IT-Infrastrukturen. Stabil funktionierende digitale Dienste wirken sich po- sitiv auf die Standortattraktivität aus und schaffen verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmen, die auf sichere Daten- und Kommunikationsinfrastrukturen angewie- sen sind. Gleichzeitig fördert die verbesserte Resilienz das Vertrauen von Bevölkerung, Wirtschaft und internationalen Partnern in staatliche digitale Dienstleistungen, was Transaktionskosten senkt und die Effizienz erhöht.

Die Regulierungskosten nach Artikel 5 UEG, die den betroffenen Unternehmen durch die neuen Sicherheitsanforderungen im Mobilfunkbereich entstehen, lassen sich nur schwer präzise berechnen oder abschätzen. Dies hängt insbesondere damit zusam- men, dass die Betreiberinnen sehr unterschiedlich organisiert sind und viele der vorge- schlagenen Sicherheitsmassnahmen bereits teilweise umgesetzt haben. Zudem beein- flussen sich technische und organisatorische Faktoren gegenseitig, was eine einheitli- che Bewertung zusätzlich erschwert. Für eine präzise Ermittlung der Kosten wären Ein- zelbefragungen sämtlicher Unternehmen nötig. Ein solches Vorgehen würde sowohl die Firmen als auch die Behörden erheblich belasten und letztlich zu einer Vielzahl von Einzelfallbeurteilungen führen. Für ein solches Verfahren stehen weder die benötigte Zeit noch die erforderlichen personellen Ressourcen zur Verfügung. Den grössten Ein- fluss auf die regulatorischen Zusatzkosten haben mit hoher Wahrscheinlichkeit die Massnahmen im Bereich NOC und SOC. Auf Basis einer groben Annahme ist mit Kos- ten von bis zu 2 Millionen Franken pro Jahr und Mobilfunkanbieterin zu rechnen. Dabei handelt es sich primär um Personalkosten. Während die Unternehmen zwar alle mit denselben Anforderungen und je nach aktueller Situation mit zusätzlichen Kosten kon- frontiert werden, kann davon ausgegangen werden, dass diese zusätzlichen Kosten positive Effekte für die Arbeitnehmenden entfalten, weil Arbeitsplätze in die Schweiz verlagert werden.

Die neuen Anforderungen an die Betreiberinnen von Mobilfunknetzen führen zudem dazu, dass Sicherheitsstrategien überarbeitet und teilweise erheblich ausgeweitet wer- den müssen. Insbesondere im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung hin zu ech- ten 5G-Kernnetzen ist sehr wahrscheinlich mit zusätzlichen Investitionen zu rechnen. Diese können kurzfristig zu Mehrkosten führen, mittelfristig jedoch den technologischen Wandel beschleunigen, indem Anreize geschaffen werden, veraltete und kosteninten- sive Technologien wie z.B. 3G schneller ausser Betrieb zu nehmen. Volkswirtschaftlich wirken solche Modernisierungsschritte dämpfend auf langfristige Betriebs- und War- tungskosten und steigern die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Sektors.