Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/39: Erhöhung der Netzsicherheit und Schutz vor Cyberbedrohungen (Teilrevision der Verordnungen im Fernmeldebereich) · 33 Seiten
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fassen. Die Korrespondenz mit ausländischen Unternehmen ist oftmals sehr aufwändig und selten zielführend. Gegenüber diesen Unternehmen, die sich irgendwo auf der Welt befinden können, ist eine Durchsetzung der fernmelderechtlichen Vorgaben na- hezu ausgeschlossen, auch wenn diese aufgrund der Nutzung von schweizerischen Nummern auch dem Schweizer Fernmelderecht unterliegen. Es soll inskünftig nur noch eine einstufige Unterzuteilung von der Nummernblockinhaberin an eine einzige weitere Anbieterin (mit Sitz im In- oder Ausland) möglich sein, damit eine Identifikation der ak- tuellen Inhaberin jederzeit gewährleistet ist.
Art. 47 Abs. 2, 4 und 5 Zuteilung eines MNC
Absatz 2:
Der Internationale Eisenbahnverband (Union Internationale des Chemins de fer; UIC) fördert die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen den Eisenbahngesellschaf- ten weltweit. Zu seinen Zielen gehört die Verbesserung der Sicherheit und Effizienz des Schienenverkehrs. Er setzt sich zudem für die Entwicklung technischer Standards und Innovationen ein, die zur Modernisierung der Infrastruktur und der Dienstleistungen beitragen. Durch die Förderung von Innovation trägt der UIC ausserdem zur Integration und Vernetzung des weltweiten Schienennetzes bei.
Um eine sichere und zuverlässige Kommunikation zwischen Zügen und Betriebszent- ralen zu gewährleisten, hat der UIC in Zusammenarbeit mit verschiedenen europäi- schen Eisenbahngesellschaften und Mobilfunkanbieterinnen in den 1990 Jahren ein spezielles Funkkommunikationssystem für den Eisenbahnsektor namens Global Sys- tem for Mobile Communications – Rail(way) (GSM-R oder GSM-Rail) geschaffen. Die- ses Funkkommunikationssystem basiert auf der damals vorherrschenden GSM-Tech- nologie (2G), die an die spezifischen Anforderungen der Bahnkommunikation und die speziellen Bedürfnisse des Bahnschienenverkehrs angepasst wurde. GSM-R ermög- licht die Übertragung von Sprach- und Datenkommunikation und trägt zur Effizienz und Sicherheit des Bahnschienenverkehrs bei. Es wird weltweit in vielen Ländern einge- setzt, um die Betriebsabläufe zu optimieren und die Interoperabilität zwischen verschie- denen nationalen Eisenbahnsystemen zu gewährleisten.
Die technologische Entwicklung leistungsfähigerer Funkkommunikationssysteme für Bahnanwendungen, die Digitalisierung, die ständig steigenden Anforderungen an Si- cherheit, Übertragungsgeschwindigkeit und Datenaustausch zwischen den beteiligten Akteuren im Bahnschienenverkehr sowie die mittelfristige Abschaltung der GSM-Tech- nologie (2G) hat die UIC dazu bewogen, das GSM-R Funkkommunikationssystem durch ein neues Funkkommunikationssystem namens Future Railway Mobile Commu- nication System (FRMCS), das die 5G-Mobilfunktechnologie unterstützt, abzulösen.
FRMCS soll bis 2035 voll funktionsfähig sein und bis dahin parallel zu GSM-R betrieben werden. GSM-R soll dabei schrittweise ausser Betrieb genommen werden. Artikel 47 Absatz 2 ist somit anzupassen und das Akronym FRMCS hinzuzufügen, da dieses die neue Mobilfunktechnologie für Eisenbahnnetze definiert.
Absätze 4 und 5:
Im Rahmen des Betriebs ihrer Netze haben die Mobilfunkbetreiberinnen vor mehreren Jahren ein Signalisierungsprotokoll eingeführt und nutzen dieses seither für die Wei- terleitung von Nachrichten, die den Austausch verschiedener Informationen (Identifika-