Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/39: Erhöhung der Netzsicherheit und Schutz vor Cyberbedrohungen (Teilrevision der Verordnungen im Fernmeldebereich) · 33 Seiten

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Die IT- und Telekommunikationsnetze älterer Generationen lassen sich nachträglich nur schwer anpassen, um Cyberangriffen oder Cyberspionage entgegenzuwirken. Ihre Sicherung wird häufig mit Behelfslösungen bewerkstelligt, da ein weltweiter, vollstän- diger Ersatz viel Zeit und Aufwand in Anspruch nimmt. Es muss deshalb bei den mo- dernen Mobilfunknetzen dringend verhindert werden, dass sich fehlende Sicherheits- merkmale und daraus resultierende Sicherheitsprobleme der älteren Generationen wiederholen.

Die vorliegende Vernehmlassungsvorlage trägt zur Umsetzung der Sicherheitspoliti- schen Strategie, der Nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen1 (SKI-Strategie) sowie der Nationalen Cyberstrategie NCS2 gegen Cyberbedrohungen bei. Weiter werden gestützt auf Artikel 28 Absatz 6 Buchstaben a und d FMG Massnahmen zum Schutz schweizerischer Adressierungselemente eingeführt.

Ziele

Der Bundesrat schlägt im Rahmen der Umsetzung des Postulats Pult (20.3984) «Digi- tale Infrastruktur. Geopolitische Risiken minimieren» vor, einen Teil der geforderten Si- cherheitsmassnahmen für die Fernmeldeinfrastruktur insbesondere für die Mobilfunk- netze gestützt auf Artikel 48a Absatz 2 FMG auf Verordnungsstufe einzuführen. Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen bereits im Hinblick auf die nächste Mobilfunkfre- quenzvergabe in Kraft treten. Der Revisionsbedarf zum aktuellen Zeitpunkt ist somit insofern gegeben, als dass das Datum der Inkraftsetzung mit dem Vergabeverfahren für die Nutzung der Mobilfunkfrequenzen ab 2029 zu koordinieren ist, damit die neuen Rahmenbedingungen den Bieterinnen einer Auktion für die Nutzung der Frequenzen bekannt sein müssen. Eine Revision im Nachgang an die laufende FMG-Revision wäre hinsichtlich dieser Vorgabe somit zu spät.

Die Netzwerksicherheit in der Schweiz ist eng mit der globalen Vernetzung der Tele- kommunikationsinfrastrukturen verbunden. Um den Cyberbedrohungen wirksam zu be- gegnen, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der Telekommunikati- onsbranche unerlässlich. Die Bündelung von Kräften und Synergien ermöglicht eine konsistente und schnelle Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen. Die Entwicklung von «Best Practices» und «Guidelines» sowie die Einrichtung einer gemeinsamen Da- tenbank für Schwachstellen, Angriffe und deren Abhilfemassnahmen sind entschei- dende Schritte, um ein geordnetes Vorgehen gewährleisten zu können.

Die Übernahme und Umsetzung internationaler Regeln und Normen ist des Weiteren wichtig, um die Robustheit der betriebenen Netze zu verbessern. Die kontinuierliche Umsetzung dieser Massnahmen muss während der gesamten Lebensdauer der Sys- teme sowie bei technologischen Veränderungen sichergestellt werden. Die Mobilfunk- konzessionärinnen und die Full Mobile Virtual Network Operator (Full MVNO) – Full MVNO sind Mobilfunkanbieterinnen, die eigenständig Mobilfunk-Dienstleistungen an- bieten, wobei sie jeweils das Funkzugangsnetz (Radio Access Network [RAN]) einer Mobilfunkkonzessionärin nutzen – müssen vor der Inbetriebnahme ihrer Infrastrukturen gewährleisten, dass diese nach dem Prinzip «Secure by Design» hergestellt und nach dem Prinzip «Secure by Default» konfiguriert sind, also dass die Systeme bereits sicher gebaut werden und von Anfang an mit sicheren Standardeinstellungen laufen. Dies

1 Bundesrat (2023b).

2 Bundesrat (2023a).