Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/39: Erhöhung der Netzsicherheit und Schutz vor Cyberbedrohungen (Teilrevision der Verordnungen im Fernmeldebereich) · 33 Seiten

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Absatz 6:

Solange weltweit analoge Fest- oder Mobilfunknetze betrieben werden, erfordert deren Interkonnektion Signalisierungsprotokolle. Einige dieser Protokolle wurden zu einer Zeit erstellt, in der sie nur von einer kleinen Zahl von vertrauenswürdigen Akteurinnen und Akteuren genutzt wurden, und nicht mit erweiterten Sicherheitsmechanismen ver- sehen waren. Mit dem Aufkommen der mobilen Kommunikation und des Internets ha- ben immer mehr Akteurinnen und Akteure aller Art Zugang zu diesen Protokollen und zu den Netzen erhalten. Da diese Sicherheitslücken nicht auf globaler Ebene kontrol- liert werden können, muss jede Mobilfunkkonzessionärin und jede Full MVNO Mass- nahmen für ihre eigene Infrastruktur ergreifen.

Bei den Filterinstrumenten handelt es sich um Signalisierungs-Firewalls, die auf den Signalisiertransferpunkten der einzelnen Netztypen und -generationen installiert sind. Falls nötig, werden auch direkt auf dem HLR oder dem MSC Filteroperationen vorge- nommen. Da sich die Cyberbedrohungslage ständig verändert, sind auch die Filterre- geln nicht statisch. Die Mobilfunkkonzessionärinnen und die Full MVNO passen ihre Filterregeln laufend an die technologische Entwicklung und die neuen Bedrohungen an.

Selbst bei der Abschaltung bestimmter Generationen von Mobilfunknetzen (2G, 3G) betreiben die Mobilfunkkonzessionärinnen und die Full MVNO manche Knoten (Bei- spiel: Knoten «Signalling Transfer Points» [STP] für die 2G-Netze) dieser veralteten Netze weiter, um die Interkonnektion sicherzustellen. In diesem Fall betreiben sie auch die damit verbundenen Firewalls weiter.

Die Mobilfunkkonzessionärinnen und die Full MVNO verwenden die international aner- kannten technischen Normen und Best Practices für Betrieb und Sicherheit.

Im Bereich der Sicherheit der Signalisierungsnetze sind unter anderem die folgenden Dokumente relevant:

- 3GPP: TS 33.501;

- 3GPP: 5G Security Evolution in 3GPP Release 18;

- 3GPP: Overview of 5G Security Evolution in 3GPP Release 19;

- GSMA: FF.09 Introduction to SMS Fraud;

- GSMA: FS.07 SS7 and SIGTRAN Network Security;

- GSMA: FS.11 SS7 Interconnect Security Monitoring Guidelines;

- GSMA: FS.21 Interconnect Signalling Security Recommendations;

- GSMA: FS.36 5G Interconnect Security;

- GSMA: IR.70 SMS SS7 Fraud;

- GSMA: IR.71 SMS SS7 Fraud Prevention;

- GSMA: IR.82 SS7 Security Network Implementation Guidelines;

- GSMA: SG.22 SMS Firewall Best Practices and Policies;

- ENISA: 5G Threat Landscape for 5G Networks;

- ENISA: Signalling Security in Telecom SS7/Diameter/5G.

Eine weitere Pflicht zur Betrugsbekämpfung in den Signalisierungsnetzen wurde in Ar- tikel 47g (Verbot der Vermietung von Global Titles) AEFV aufgenommen.