Rapport sur les résultats

Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages

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der Wasserressourcen durch; vorbehalten bleiben die Anforderungen werden dabei miteinbezogen."

an die Grundwasserschutzzonen gemäss Bundesgesetz vom 24. oder

Januar 1991 über den Schutz der Gewässer." "... Sie oder er führt in bestimmten Abständen eine Gefahrenanaly-Nachdem in den Erläuterungen explizit auf die erforderliche Risiko- se durch. Die Schutzzonen der Grund- und Quellwasserfassungen analyse Bezug genommen wird, sollte dieser Begriff auch im Verord- werden dabei miteinbezogen."

nungstext verwendet werden (alternativ wäre der ebenfalls lebensmit-

telrechtlich verankerte Begriff Gefahrenanalyse möglich). Eine Risi-

koanalyse geht über die Aufnahme des aktuellen hygienischen Zu-

standes der Wasserressource hinaus. Sie nimmt auch Gefahrenpunk-

te mit mittel- bis längerfristigem Grundwasserverunreinigungspotential

auf, bewertet diese und legt Lenkungsmassnahmen fest.

Staatskanzlei des Kantons 6.3 Folgende Angaben sind unverständlich und stimmen nicht mit der Umfassender formulieren wie:

Luzern Änderungsabsicht gemäss Erläuterungen überein: "Sie oder er führt "... Sie oder er führt in bestimmten Abständen eine Risikoanalyse

in bestimmten Abständen eine Analyse des hygienischen Zustands durch. Die Schutzzonen der Grund- und Quellwasserfassungen der Wasserressourcen durch; vorbehalten bleiben die Anforderungen werden dabei miteinbezogen."

an die Grundwasserschutzzonen gemäss Bundesgesetz vom 24.

Januar 1991 über den Schutz der Gewässer." oder

Nachdem in den Erläuterungen explizit auf die erforderliche Risiko-

analyse Bezug genommen wird, sollte dieser Begriff auch im Verord- "... Sie oder er führt in bestimmten Abständen eine Gefahrenanalynungstext verwendet werden (alternativ wäre der ebenfalls lebensmit- se durch. Die Schutzzonen der Grund- und Quellwasserfassungen telrechtlich verankerte Begriff Gefahrenanalyse möglich). Eine Risi- werden dabei miteinbezogen."

koanalyse geht über die Aufnahme des aktuellen hygienischen Zu-

standes der Wasserressource hinaus. Sie nimmt auch Gefahrenpunk-

te mit mittel- bis längerfristigem Grundwasserverunreinigungspotential

auf, bewertet diese und legt Lenkungsmassnahmen fest.

Regierungskanzlei des 6.3 Folgende Angaben sind unverständlich und stimmen nicht mit der Umfassender formulieren wie:

Kantons Glarus Änderungsabsicht gemäss Erläuterungen überein: "Sie oder er führt

in bestimmten Abständen eine Analyse des hygienischen Zustands "… Sie oder er führt in bestimmten Abständen eine Risikoanalyse der Wasserressourcen durch; vorbehalten bleiben die Anforderungen unter Berücksichtigung der Wasserressourcen durch und ergreift an die Grundwasserschutzzonen gemäss Bundesgesetz vom 24. allenfalls notwendige Massnahmen. Vorbehalten bleiben die Anfor-Januar 1991 über den Schutz der Gewässer." derungen an die Grundwasserschutzzonen gemäss Bundesgesetz Nachdem in den Erläuterungen explizit auf die erforderliche Risiko- vom 24. Jan. 1991 über den Schutz der Gewässer."

analyse Bezug genommen wird, sollte dieser Begriff auch im Verord-

nungstext verwendet werden. Eine Risikoanalyse beinhaltet nicht nur

die Analyse des aktuellen hygienischen Zustandes der Wasserres-

source, sondern sie hat ganzheitlich zu erfolgen, unter Berücksichti-

gung von mittel- bis längerfristigem Grundwasserverunreinigungspo-

tential. Darüber hinaus ist eine Bewertung und allenfalls das Ergreifen

von vorsorglichen Massnahmen nötig.

Staatskanzlei des Kantons 6.3 Wir befürworten den ergänzten Bezug zwischen der Lebensmittel- Änderung von Art. 6 Abs. 3:

Zürich und Gewässerschutzgesetzgebung. "... Sie oder er führt in bestimmten Abständen eine Risikoanalyse

durch. Die Schutzzonen der Grund- und Quellwasserfassungen Folgende Angaben sind jedoch unverständlich und stimmen nicht mit werden dabei miteinbezogen."

der Änderungsabsicht gemäss Erläuterungen überein: "Sie oder er