Rapport sur les résultats

Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages

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tons Basel-Landschaft "a. gegebenenfalls den Hinweis «mit zugesetzten Pflanzensterinen» weise «mit zugesetzten Pflanzen-stanolen» im gleichen Sichtfeld wie

beziehungsweise «mit zugesetzten Pflanzenstanolen»". die Sach-bezeichnung des Lebensmittels."

Die Angabe wird durch den Begriff "gegebenenfalls" verwirrend und

stellt inhaltlich auch einen Unterschied zum Anhang III der EU-

Verordnung Nr. 1169/2011 dar. Der Inhalt sollte von der EU-

Verordnung übernommen werden.

Landeskanzlei des Kan- 23.2 Lebensmittel mit Zusatz von Phytosterinen…. Müssen zusätzlich zu Änderungsvorschlag:

tons Basel-Landschaft den Angaben nach Art. 4 Abs. 1 aufweisen: "f. einen Hinweis, dass das Lebensmittel als Bestandteil einer aus-

"f. eine Empfehlung, dass das Lebensmittel als Bestandteil einer gewogenen und abwechs-lungsreichen Ernährung zu verwenden ist, ausgewogenen und abwechslungsreichen Ernährung zu verwenden zu der auch der regelmässige Verzehr von Obst und Gemüse zählt." ist, zu der zur Aufrechterhaltung des Carotinoid-Spiegels auch der

regelmässige Verzehr von Obst und Gemüse zählt".

Der Wortlaut wurde unverändert von der EU-Verordnung Nr.

1169/2011 übernommen. Es fragt sich, ob für die Konsumenten-

schaft klar ist, was mit "Carotinoid-Spiegel" gemeint ist. Die Angabe

trägt nach unserer Sicht bei der Kundschaft eher zu Verwirrung als

zur Klärung bei und sollte deshalb weggelassen werden. Gegenüber

den EU-Vorschriften ist dies vertretbar.

Landeskanzlei des Kan- übrige Anhang 12: Änderungsvorschläge:

tons Basel-Landschaft

Vollständigkeit Tabelle Liste bezüglich Vollständigkeit und Inhalt prüfen und wo nötig aktua-Aufgrund des revidierten Anhangs 8 LKV werden die Vollständigkeit lisieren / ergänzen.

und der Inhalt von Anhang 12 in Frage gestellt.

Reihenfolge

Reihenfolge der aufgeführten Substanzen Substanzen durchgehend nach Alphabet aufführen.

Die Reihenfolge der Substanzen wurde gegenüber der aktuellen

Version geändert. Bei erster Betrachtung scheinen die Substanzen

nach Alphabet aufgeführt worden zu sein. Dies wird aber nicht kon-

sequent durchgezogen (Beispiele: Substanzen mit Buchstabe C). Aminosäuren

Angabe in Klammer anders platzieren oder so formulieren, dass klar wird, auf welche Amino-säuren sich dieser Hinweis bezieht. Bei-Aminosäuren - Anforderungen spielsweise:

Im Gegensatz zur aktuellen Fassung ist nicht mehr klar, worauf sich "(optimaler Bedarf der oben aufgeführten Amino-säuren liegt ca. 2 die Klammerangabe "(optimaler Bedarf liegt ca. 2 mal höher)" be- mal höher)"

zieht. Nur auf L-Valin oder auf alle oben aufgeführten Aminosäuren?

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte die Klammerangabe

anders platziert oder anders formu-liert werden. Coffein

Rechtschreibefehler eliminieren. Klarere Angabe betreffend prozen-Coffein - Deklaration tualem Anteil.

Rechtschreibefehler bei "oder in prozentualerer Anteil (%)".

Bezieht sich der prozentuale Anteil auf die Tagesration oder auf 100

g bzw. 100 ml? Sind Massenprozente oder Volumenprozente ge- Creatin – Schreibweise

meint? Gleiche Schreibweise von Creatin in Anhang 8 LKV sowie Anhänge 12 und 14. Einheitlich "Creatin" oder "Kreatin".

Creatin – Schreibweise