Rapport sur les résultats

Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages

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Neu wird in der Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und

daraus hergestellte Erzeugnisse das raffinierte Echiumöl (Art. 5c,

Anhang 5) erfasst. In diesem Zusammenhang werden Höchstmen- Einleitungssatz:

gen zur Stearidonsäure (18:4, n-3) und Verwendungszwecke (-> Satz nicht oberhalb der Tabelle, sondern direkt unter Abschnitt Nahrungsergänzungsmittel) festgelegt. Von der Logik her müsste "andere Nährstoffe" aufführen. Verständlichere Formulierung wie: deshalb unter Fettsäuren auch die Stearidonsäure (STA, n-3) erfasst "Anmerkung: Zur Anreicherung von Lebensmitteln mit spezifischen werden. Fettsäuren gelten bei der Verwendung von neuartigen Speiseölen

nach Artikel 5a, 5b und 5g der Verordnung des EDI vom 23. Novem-Einleitungssatz ber 2005 über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeug-Der Einleitungssatz hinsichtlich der empfohlenen Tagesdosen spezi- nisse die Verwendungszwecke und Höchstmengen gemäss deren fischer Fettsäuren ist nicht verständlich. Nur mit Hilfe der separaten Anhängen 3, 4 und 9".

Erläuterung wird klar, was gemeint sein soll. Der Satz ist unbedingt Angaben bezüglich Vollständigkeit überprüfen und allenfalls ergänverständlicher zu formulieren. zen (wie Artikel 5c, Anhang 5).

Zudem ist es angebrachter, wenn der Satz in der Tabelle direkt beim

Abschnitt "andere Nährstoffe" integriert wird, da dort die spezifischen

Fettsäuren aufgeführt werden und sich die Angaben darauf bezie- Abschnitt "andere Nährstoffe" - Abkürzungen

hen. - "Summe von Eicosapentaensäure und Docosahexaensäure (EPA

+ DHA) (langkettige n-3)"

- Katechine, Epigallocatechingallat (EGCG)"

Abschnitt "andere Nährstoffe" – Angabe Abkürzungen

Meistens werden in der Tabelle die Stoffnamen und danach in

Klammer allfällige Abkürzungen aufgeführt. Davon ausgenommen

sind EPA, DHA sowie EGCG. Dort werden direkt in der Tabelle nur Warnhinweis EGCG

die Abkürzungen angegeben und als Fussnote die Stoffnamen. Die "Nicht auf nüchternen Magen, nicht bei strikter, kalorienarmer Ernäh-Art der Angabe sollte einheitlich sein. In diesem Sinne sollten die rung und nicht gleichzeitig mit anderen Produkten auf Basis von Stoffnamen in der Tabelle ausgeschrieben und in Klammer direkt die Grüntee einnehmen."

Abkürzungen aufgeführt werden (analog EPA und DHA im Anhang 1

der Verordnung des EDI über den Zusatz essenzieller oder physio- Begriff "Warnhinweis"

logisch nützlicher Stoffe zu Lebensmitteln). Überall den Begriff in der Einzahl schreiben.

Auf diese Weise wird die Übersicht insgesamt erhöht. Zudem stehen

bei den Fussnoten nur noch die vorzunehmenden Warnhinweise,

was ebenfalls zur Übersichtlichkeit beiträgt.

Warnhinweis bei EGCG

Produkte mit EGCG dürfen nicht bei strikter, kalorienarmer Ernäh-

rung eingenommen werden. Dies geht aus dem Warnhinweis zu

wenig klar hervor. Durch das Einführen des Wortes "nicht" wird der

Warnhinweis verständlicher.

Warnhinweis(e) - Wortlaut

Der Begriff "Warnhinweis" steht manchmal in der Mehrzahl, manch-