Rapport sur les résultats
Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages
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Kategorie 4: Sonstige – Reihenfolge Kategorie 4: Beta-Glucan
Die Substanzen werden bisher in alphabetischer Reihenfolge aufge- Ergänzungsvorschlag: "Beta-Glucan aus Hafer oder Gerste"
führt. Die neu aufgenommenen Stoffe werden nun am Schluss an-
gegeben. Auch bei den neu aufgeführten Substanzen ist die alpha-
betische Reihenfolge zu beachten.
Kategorie 4: Beta-Glucan aus Hafer
Bei den gesundheitsbezogenen Angaben in Anhang 8 LKV steht
Beta-Glucan aus Hafer und Gerste. In diesem Anhang wird bei Beta-
Glucan nur Hafer als Rohstoffquelle angegeben. Sollte die Rohstoff-
quelle nicht mit Anhang 8 LKV korrespondieren?
Geschäftsstelle IG DHS übrige In der französischen und italienischen Fassung werden die Begriffe Art. 5 Abs. 2 und Anhang 4 Ziffer 12: einheitliche Übersetzung in
für „laktosefrei“ inkonsistent verwendet: „laktosefrei“ wird in Art. 5 Franzöisch und Italienisch
Abs. 2 in Französisch und Italienisch als „exempt de lactose“ bzw.
„privo di lattosio“ übersetzt. Im Anhang 4 demgegenüber finden sich
andere Übersetzungen. Hier sollte eine einheitliche Übersetzung
gewählt warden, z.B. in Anlehnung an die Übersetzungen von “glu-
tenfrei”: “sans lactose” und “senza lattosio”.
Geschäftsstelle IG DHS 23.2 Wir beantragen eine vollständige Angleichung dieser Kennzeich- Einen gut sichtbaren Hinweis darauf, dass das Erzeugnis …
nungsvorschrift an die Verordnung (EU) 1169/2011.
Geschäftsstelle IG DHS übrige Selon la directive UE 2006/141, Annexe 6, il n’y a pas une différence Annexe 6
entre les valeurs de référence pour l’étiquetage nutritionnel des Effacer la colonne « préparations à base de céréales et autres denrées destinées aux nourrissons et aux enfants en bas âge, alors aliments », effacer « Préparations de suite » et ne garder que les qu’en Suisse une différence est faite. Afin d’être euro compatible, valeurs de la 1ère colonne avec le titre « Valeur de référence l’annexe 6 devrait être adapté en conséquence d’étiquetage »
Geschäftsstelle IG DHS II.1 Aufnahme von Cholin zur Ermöglichung der Verwendung der ge- Cholin mind. 82,5 mg Cholin/100g bzw. 100ml oder pro Tagesration
sundheitsbezogenen Angabe aus Anhang 8 LKV
GSLI Gesellschaft Schwei- 23.1 Phytosterine etc. dürfen laut Buchstabe b den Milcherzeugnissen Sollte nicht bei allen Milchprodukten der Zusatz möglich sein, den zer Lebensmittelinspekto- zugesetzt werden. Es ist nicht klar, was mit diesem Begriff gemeint Begriff "Milcherzeugnis" klarer formulieren.
rinnen und Lebensmittelin- ist. Zu den Milcherzeugnissen gehören beispielsweise auch Milch,
spektoren Rahm und Käse. Sollen wirklich bei allen Milcherzeugnissen diese
Zusätze möglich sein? Der Begriff "Milcherzeugnis" wird lebensmit-
telrechtlich nirgends definiert. Nach Durchsicht der BAG-
Bewilligungen wurden Phytosterine etc. bisher nur Joghurtdrinks
zugeführt. Ist es die Absicht des Gesetzgebers, dass bei sämtlichen
Erzeugnissen aus Milch diese Zusätze möglich sind? Wir stellen dies
in Frage.
GSLI Gesellschaft Schwei- 23.2 Lebensmittel mit Zusatz von Phytosterinen…. müssen zusätzlich zu Den Inhalt analog der EU-Verordnung übernehmen. Beispielsweise: