Rapport sur les résultats
Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages
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mit der Angabe…".
Chancellerie d'Etat du 40.6 Le projet propose en français le texte « … soit en pourcentage de Nous demandons que l’expression dans l’art. 40 al. 6 soit identique Canton de Fribourg matière grasse en poids sec ». Or, l’art. 38 al. 1 utilise l’expression « à celle de l’art. 38 al. 1 de manière à éviter toute confusion.
teneur en matière grasse de l’extrait sec ».
Staatskanzlei des Kantons 40.6 "An Stelle des Fettgehalts nach Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe a ist Der Absatz sollte gegenüber der laufenden Fassung nicht geändert Solothurn die Fettgehaltsstufe mit ihrer Bezeichnung nach Artikel 38 Absatz 1 werden.
oder als Prozent Fett i. T. anzugeben."
Der Absatz sollte gegenüber der zur Zeit aktuellen Fassung nicht
geändert werden. Die Angabe "Fett i. Tr." oder ähnlich versteht die
Durchschnitts-konsu¬mentin bzw. der Durchschnittskonsument
nicht. Eine solche Angabe ist nicht kundenfreund¬lich. Es sollte
weiterhin eine Bezeichnung nach Art. 38 Abs. 1 Bst. a (wie Vollfett-
käse) verwendet werden müssen.
Auch sonst wäre die in der Revision vorgeschlagene Formulierung
zu präzisieren: "…. ist die Fettgehaltsstufe mit ihrer Bezeichnung
nach Artikel 38 Absatz 1 oder der Fettgehalt in der Trockenmasse
mit der Angabe…".
Staatskanzlei des Kantons 40.6 Betrifft die französische Fassung: Nous demandons que l’expression dans l’art. 40 al. 6 soit identique Solothurn Le projet propose en français le texte "…soit en pourcentage de à celle de l’art. 38 al. 1 de manière à éviter toute confusion.
matière grasse en poids sec". Or, l’art. 38 al. 1 utilise l’expression
"teneur en matière grasse de l’extrait sec".
Schweizer Fleisch- 11.1 a Die neue Möglichkeit der Verwendung von Knochen für die Herstel-
Fachverband SFF lung von Kollagen ist im Sinne des Nachhaltig¬keitsgedankens
ausdrücklich zu begrüssen.
Staatskanzlei des Kantons 2a.1 Gegenüber der EU-Verordnung Nr. 16/2012 gibt es inhaltliche Un- Den Text hinsichtlich EU-Konformität nochmals überprüfen und wo Obwalden terschiede. nötig anpassen.
Beispiel:
CH: "Die verantwortliche Person eines Lebensmittelbetriebs muss
bis zu der Stufe, auf der ein Lebensmittel zur Weiterverarbeitung
verwendet wird, dafür sorgen, dem Lebensmittelbetrieb, dem das
Lebensmittel geliefert wird, sowie auf Verlangen der zuständigen
Behörden folgende Informationen klar und unmissverständlich zur
Verfügung stellen".
EU: "Bis zu der Stufe, in der ein Lebensmittel gemäss der Richtlinie
2000/13/EG etikettiert oder zur Weiterverarbeitung eingesetzt
wird…".
Es ist fragwürdig, ob in der Schweizer Fassung der Zusatz "klar und
unmissverständlich" notwendig ist.