Rapport sur les résultats
Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages
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Art. 5 Abs. 1 in reiner Form zugelassen (vgl. z.B. BAG N Nr. 100 770).
Zudem hat das BAG wiederholt Lactase in Ergänzungsnahrungen
gestützt auf Art. 20 Abs. 10 der VO über Speziallebensmittel bewilligt
(vgl. Liste der erteilten Bewilligungen 2010 und 2011).
Vereinigung Schweiz. übrige Abgleich mit der neuen zugelassenen Tagesdosis gemäss Anhang 13 Sonstige Stoffe:
Hersteller von Diät- und der VO über Speziallebensmittel. Summe von … (EPA + DHA) - 500 mg Spezialnahrungen
Vereinigung Schweiz. übrige Abgleich mit der neuen zugelassenen Tagesdosis gemäss Anhang 13 Sonstige Stoffe:
Hersteller von Diät- und der VO über Speziallebensmittel. Summe von … (EPA + DHA) - 500 mg Spezialnahrungen
Vereinigung Schweiz. übrige Übernahme der Kommissionsentscheidungen 2009/362/EG, Sonstige Stoffe:
Hersteller von Diät- und 2009/365/EG, 2009/355/EG bezüglich der Anreicherung von Lebens- Lycopin / 15 mg
Spezialnahrungen mitteln mit Lycopin unter Berücksichtigung der Vorgabe von Art. 3 der
Verordnung, nämlich dass die Tagesdosis nach Anhang 1 mit der
Tagesration nach Anhang 3 nicht überschritten wird.
Vereinigung Schweiz. übrige Übernahme der Kommissionsentscheidungen 2009/362/EG, Kategorie 3: Sonstige Stoffe
Hersteller von Diät- und 2009/365/EG, 2009/355/EG bezüglich die Anreicherung von Lebens- Lycopin (synthetisch), Lycopin (aus Blakeslea trispora), Lycopin (aus Spezialnahrungen mitteln mit Lycopin. Tomaten)
Vereinigung Schweiz. übrige Als Folge der Aufnahme des Pilzöls aus Mortierella alpina in die VO Kategorie 3: Sonstige Stoffe:
Hersteller von Diät- und über Speiseöle sollte in diesem Anhang (Kategorie 2: Sonstige Stoffe) Fettsäuren
Spezialnahrungen zusätzlich "Pilzöl" erwähnt sein, da dieses weder unter Pflanzenöle, …
Fischöle oder Algenöle fällt. Pilzöle
Vereinigung Schweiz. übrige Aufnahme der Verbindungen von Cholin zur Ermöglichung der Ver- Kategorie 3: Sonstige Stoffe
Hersteller von Diät- und wendung der gesundheitsbezogenen Angabe für Cholin aus Anhang 8 Cholin
Spezialnahrungen LKV (analog zu Anhang 14 VO Speziallebensmittel, Kategorie 4: Cholinchlorid
Sonstige). Cholintartrate
Cholincitrat
Staatskanzlei des übrige Unter Art. 6 Abs. 3 steht, dass bei Ergänzungsnahrungen und Nah- Anpassung im Sinne von Art. 23 Abs. 3 und Art. 26 Abs. 2 LKV. Kantons Solothurn rungser-gänzungsmitteln der Vitamingehalt am Ende der Haltbarkeits-
frist anzugeben ist. Dies steht im Widerspruch zum Vernehmlassungs-
entwurf der LKV (23 Abs. 3 sowie Art. 26 Abs. 2).
Neu sollen gemäss Vernehmlassungsentwurf der LKV die Nährstoff-
mengen wie in der EU zum Zeitpunkt des Verkaufs massgebend sein.
Staatskanzlei des übrige Anh.1:
Kantons Solothurn Abschnitt: Sonstige Stoffe (Fettsäuren) Stearidonsäure ergänzen.
Neu wird in der Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und Wird hier Stearidonsäure aufgeführt, auch Art. 3 Abs. 2 entsprechend