Rapport sur les résultats

Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages

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Associazione Con- 2.4 Normes techniques s’appliquant à des objets munis d’un revètement

sumatrici della qui libère du nickel

Svizzera Italiana Nous saluons ce changemen

ACSI

Landeskanzlei des 2b.1 Art. 2b ist eine Übernahme vom EU-Chemikalienrecht (Nr. 836/2012). In Art. 2b Abs. 1 ist zu ändern in: "Gegenstände nach Artikel 2 Absatz 1 Kantons Basel- den Erwägungen von 836/2012 wird eine Abgabe von maximal 0.09 dürfen in ihren von aussen zugänglichen Metallteilen Blei nicht in einer Landschaft μg/h/cm2 Konzentration von mehr als 0.05% Gewichtsprozent enthalten."

(= gesundheitsgefährdend) als generell nicht erreichbar beurteilt, wenn

der Gehalt unter dem Grenzwert von 0.05% liegt. Da der Grundsatz der

Regelung die Gesundheitsgefährdung durch Lutschen oder Schlucken

zum Inhalt hat, sollte spezifiziert werden, dass nur Metallteile gemeint

sind, welche durch Flüssigkeit von aussen erreichbar sind. Somit wäre

auch der Passus zu den Uhren unnötig.

Bemerkung: Dieselbe Argumentation gilt im Übrigen nicht für Art. 2a. Bei

diesem Artikel handelt es sich auch um eine Übernahme vom EU-

Chemikalienrecht (Nr. 494/2011). Wobei das quasi-Verbot nicht auf

einer direkten Gesundheitsgefährdung (Humankontakt) basiert, sondern

auf umweltrechtlichen Überlegungen. Dies hat beim Anordnen von

verhältnis-mässigen Massnahmen bei Nicht-Konformität Auswirkung. In

einer früheren Version der HKV (Änderungen vom 13.10.2010) wurde

dem Humankontakt Rechnung getragen, in dem eine maximale Cadmi-

umabgabe definiert war. Die Überschreitung dieses Grenzwerts hatte

direkt mit einer Gesundheitsgefährdung über den Humankontakt zu tun.

Staatskanzlei des 2b.1 Art. 2b ist eine Übernahme vom EU-Chemikalienrecht (Nr. 836/2012). In Art. 2b Abs. 1 ist zu ändern in: "Gegenstände nach Artikel 2 Absatz 1 Kantons Luzern den Erwägungen von 836/2012 wird eine Abgabe von maximal 0.09 dürfen in ihren von aussen zugänglichen Metallteilen Blei nicht in einer

μg/h/cm2 Konzentration von mehr als 0.05% Gewichtsprozent enthalten." (= gesundheitsgefährdend) als generell nicht erreichbar beurteilt, wenn

der Gehalt unter dem Grenzwert von 0.05% liegt. Da der Grundsatz der

Regelung die Gesundheitsgefährdung durch Lutschen oder Schlucken

zum Inhalt hat, sollte spezifiziert werden, dass nur Metallteile gemeint

sind, welche durch Flüssigkeit von aussen erreichbar sind. Somit wäre

auch der Passus zu den Uhren unnötig.

Bemerkung: Dieselbe Argumentation gilt im Übrigen nicht für Art. 2a. Bei

diesem Artikel handelt es sich auch um eine Übernahme vom EU-

Chemikalienrecht (Nr. 494/2011). Wobei das quasi-Verbot nicht auf

einer direkten Gesundheitsgefährdung (Humankontakt) basiert, sondern

auf umweltrechtlichen Überlegungen. Dies hat beim Anordnen von

verhältnis-mässigen Massnahmen bei Nicht-Konformität Auswirkung. In

einer früheren Version der HKV (Änderungen vom 13.10.2010) wurde

dem Humankontakt Rechnung getragen, in dem eine maximale Cadmi-

umabgabe definiert war. Die Überschreitung dieses Grenzwerts hatte

direkt mit einer Gesundheitsgefährdung über den Humankontakt zu tun.