Bericht_2
Vernehmlassung 2004/119: Entwürfe und Berichte über die Änderung der Verordnungen 1 - 3 zum Schweizerischen Strafgesetzbuch und der Verordnung über das automatisierte Strafregister · 31 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 2Fedlex · Erläuternder Bericht
1. Einleitung
Im Rahmen des revidierten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches vom 13. Dezember 2002 (BBl 2002 8240) wurde auch die Strafregisterregelung überarbeitet. Die Regelung betreffend die Zugriffsrechte wurde zwar weitgehend aus dem geltenden Recht übernommen. Hingegen wird der Zweischritt von Löschung und Entfernung aufgegeben. Für die Entfernung gelten neue Fristen und die Privatauszüge sollen nur mehr Verbrechen und Berufsverbote enthalten. Die vorgeschlagene Anpassung der Verordnung über das automatisierte Strafregister (VOSTRA-Vo; SR 331) trägt diesen Änderungen Rechnung.
Ferner geht es darum, die Strafregisterverordnung an das neue Sanktionensystem des AT-StGB anzupassen, das neue Strafen und Massnahmen (Geldbusse im Tagessatzsystem, gemeinnützige Arbeit), neue Vollzugsformen (teilbedingter Vollzug) und neue Vollzugsmodalitäten (z.B. neue Regelungen beim Rückfall) vorsieht.
Schliesslich soll gestützt auf Artikel 367 Absatz 3 nStGB der direkte Zugriff einzelner Dienststellen des Bundesamtes für Polizei (fedpol) bis zur entsprechenden Änderung des StGB auf Verordnungsstufe neu geregelt werden (vgl. die Erläuterungen zu Art. 20 Absatz 2 des Vorentwurfs zur VOSTRA-Verordnung; VE-VOSTRA-Vo).
Zusätzlich wurde die Strafregisterverordnung einer grundsätzlichen redaktionellen Überarbeitung unterzogen und dem Aufbau moderner Datenschutzverordnungen angepasst. Der Aufbau der Verordnung folgt dabei in weiten Teilen Artikel 367 Absatz 6 nStGB.
Es ist nicht üblich, dass eine Verordnung des Bundesrates kommentiert wird. Angesichts der komplexen Materie sollen dennoch die wichtigsten Änderungen der Verordnung kurz erläutert werden. Rein redaktionelle Änderungen werden meist nicht näher kommentiert.
Wichtige (redaktionelle und materielle) Änderungen sind im Verordnungsentwurf fett markiert dargestellt.
Es werden folgende Abkürzungen verwendet:
StGB Geltendes Strafgesetzbuch (SR 311) nStGB Neues Strafgesetzbuch (Änderung vom 13. Dezember 2002; BBl 2002 8240) MStG Geltendes Militärstrafgesetz (SR 321.0) nMStG Neues Militärstrafgesetz (Änderung vom 21. März 2003; BBl 2003 2808) nJStG Neues Jugendstrafgesetz (Änderung vom 20. Juni 2003; BBl 2003 4445) VOSTRA-Vo Geltende Verordnung über das automatisierte Strafregister (SR 331) VE-VOSTRA-Vo Vorentwurf zur Verordnung über das automatisierte Strafregister