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Vernehmlassung 2005/77: Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung · 34 Seiten

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1.3.2 Grundsatzentscheid des Bundesrates

Für den Bundesrat steht fest, dass nach dem Volksnein vom 16. Mai 2004 eine neue Vorlage zur Reform der Ehepaarbesteuerung nötig ist. Dabei müssen auch die aktuellen finanziellen Perspektiven des Bundeshaushaltes berücksichtigt werden. Auf Grund der eingereichten parlamentarischen Vorstösse mit ihren sehr unterschiedlichen Zielsetzungen zeigt sich aber deutlich, dass eine Konsensfindung und eine definitive Festlegung des Systementscheides schwierig ist. Ein fundierter Systementscheid setzt voraus, dass Bundesrat und Parlament die Reform der Ehepaarbesteuerung in Kenntnis aller Auswirkungen der verschiedenen Veranlagungsarten beurteilen können. Zusätzlich braucht es den nötigen finanzpolitischen Handlungsspielraum. Der Bundesrat nahm daher bei sämtlichen parlamentarischen Vorstössen, die entweder die Einführung eines Splittingsystems analog zum Steuerpaket 2001 oder aber einen Wechsel zur Individualbesteuerung forderten, eine ablehnende Haltung ein.

Mit einem Splitting für alle Ehepaare, wie dies im Steuerpaket 2001 vorgesehen war, könnte das Problem der Schlechterstellung von Zweiverdienerehepaaren gelöst werden. Die Entlastung käme aber auch den Einverdienerehepaaren zugute, die von der Schlechterstellung im geltenden Recht nicht betroffen sind. Ein solches Splittingsystem würde zu sehr hohen Steuermindereinnahmen führen (je nach Höhe des Divisors bis zu ca. 2 Mrd. Franken).

Mit der Individualbesteuerung könnten ebenfalls ausgewogene Belastungsrelationen zwischen den Zweiverdienerehepaaren und den gleichsituierten Konkubinatspaaren erreicht werden. Aus der Einführung der Individualbesteuerung würden vergleichbar hohe Steuermindereinnahmen wie beim Splitting resultieren.

Hinsichtlich des Zeitrahmens für eine umfassende Reform der Ehepaarbesteuerung ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere der Wechsel von einem Zusammenveranlagungs- zu einem Individualbesteuerungssystem in der Schweiz nicht kurzfristig realisierbar ist. Mit der Einführung einer Individualbesteuerung würde das heutige System der Familienbesteuerung grundlegend geändert. Dieser Wechsel kann schon aus administrativen und steuersystematischen Gründen nur vollzogen werden, wenn er gesamtschweizerisch für sämtliche Steuerhoheiten auf den gleichen Zeitpunkt hin umgesetzt wird. Die Einführung einer Individualbesteuerung bringt zudem für die veranlagenden Steuerbehörden grosse Umstellungen und erhebliche Mehraufwendungen mit sich.

Die in den letzten Monaten im Nationalrat sowie in der WAK-S geführten Debatten zum weiteren Vorgehen im Bereich der Ehepaarbesteuerung zeigten auf, dass sich die Mitglieder der Eidg. Räte hinsichtlich des Systementscheides nicht einig sind, eine Mehrheit aber wohl eher einen Wechsel zur Individualbesteuerung befürwortet.

Einig sind sich die Parlamentarier und Parlamentarierinnen insofern, dass die Diskriminierung der Zweiverdienerehepaare gegenüber den gleich situierten Konkubinatspaaren möglichst rasch abzubauen ist. Der Bundesrat wird in zwei Motionen aufgefordert, bei der Besteuerung der natürlichen Personen rasch Massnahmen zu ergreifen, die der Rechtsprechung zur Gleichbehandlung verheirateter und unverheirateter Paare Rechnung tragen (Motionen der WAK-S [05.3464] und der FDP-Fraktion [05.3299]).