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Vernehmlassung 2005/77: Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung · 34 Seiten

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Würde auf einen institutionellen Sparauftrag an die Departemente verzichtet (vgl. dazu Ziffer 1.3.4.4) und müsste die Kompensation der Mindereinnahmen15 daher nur auf der Einnahmenseite (Steuererhöhung) erfolgen, würde die massive Tarifverschärfung für Alleinstehende zu verfassungswidrigen Belastungsrelationen zwischen den Zweiverdienerehepaaren und den Alleinstehenden einerseits sowie zwischen den Zweiverdienerehepaaren und den gleichsituierten Konkubinatspaaren andererseits führen. Vor allem wären auch Alleinstehende mit geringem Erwerbseinkommen von der übermässigen Tarifverschärfung betroffen.

Eine solche Lösung ist unseres Erachtens nicht mehrheitsfähig, weshalb auf die Darlegung dieser Massnahme als mögliche Finanzierungsvariante verzichtet wird.

1.3.4.3 Übrige einnahmenseitigen Massnahmen

Der Abbau der Schlechterstellung von Zweiverdiener-Ehepaaren setzt einen guten Anreiz für ein höheres Arbeitsangebot insbesondere von verheirateten Frauen. Dies wirkt sich positiv auf das Wachstum aus und generiert mittelfristig wiederum höhere Steuereinnahmen (100 Mio.). Zusätzlich kann davon ausgegangen werden, dass mit dem eingeleiteten Programm „INSIEME“, das der Eidg. Steuerverwaltung erlauben soll, der steigenden Komplexität und Mengenbewältigung im Steuerbereich gerecht zu werden und gleichzeitig Raum zu schaffen für effizientere Kontrollen, auch nachhaltige Steuermehrerträge generiert werden können (50 Mio.).

1.3.4.4 Ausgabenseite

Es ist für den Bundesrat aber unbestritten, dass zur Gegenfinanzierung der vorgeschlagenen Steuererleichterungen auch die Ausgabenseite einen substantiellen Beitrag leisten muss. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass im Bundeshaushalt nach den beiden Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 (kumulierter Entlastungseffekt 2008: ca. 5 Milliarden) rasch erschliessbare Sparpotentiale nicht mehr so leicht zu finden sind. Das zeigt sich u.a. darin, dass die Ausgaben ohne den kurzfristig nicht beeinflussbaren Bereich Finanzen und Steuern (Passivzinsen, Anteile Dritter an den Bundeseinnahmen) in den Jahren 2005-2009 pro Jahr noch mit durchschnittlich 1.7 Prozent wachsen. Damit ist das Wachstum bei denjenigen Ausgaben, die effektiv zur Finanzierung von Bundesaufgaben zur Verfügung stehen, etwa halb so hoch wie das für den gleichen Zeitraum unterstellte nominelle Wirtschaftswachstum. Eine über der Teuerung liegende Entwicklung weisen in dieser Periode gerade noch die Bereiche Bildung und Grundlagenforschung (3.4%), Soziale Wohlfahrt (2.9%) und Beziehungen zum Ausland (2.2%) auf. Bei den übrigen Aufgaben stagnieren die Ausgaben oder gehen real und teils auch nominal zurück.

Vor diesem Hintergrund kann es nicht in Frage kommen, die den sechs grossen Aufgabenbereichen im Entlastungsprogramm 2004 gemachten Sparvorgaben in mechanistischer Weise fortzuschreiben oder zu erhöhen. Dies hätte zur Folge, dass politisch gesetzte Prioritäten ohne hinreichende inhaltliche Auseinandersetzung allmählich unterlaufen würden. Gleichzeitig wäre eine schleichende Verminderung der Budgetqualität zu befürchten mit negativen Auswirkungen auf das langfristige Wachstumspotential der schweizerischen Volkswirtschaft. Umgekehrt kann es auch nicht angehen, ohne fundierte Analyse willkürlich einige Aufgaben herauszugreifen und gezielte Kürzungen vorzunehmen. Solchen sachfremden Kompensationen würde mit Sicherheit grosser und nicht unberechtigter Widerstand erwachsen.

15 750 Mio. minus 100 Mio. Wachstum minus 50 Mio. Projekt INSIEME = 600 Mio.