Verheirateter Verheirateter Mehr- oder Verheirateter Verheirateter Mehr- oder Bruttoeinkommen Alleinverdiener Zweiverdiener Minderbelastung Alleinverdiener Zweiverdiener Minderbelastung in Fr. ohne Kinder ohne Kinder ohne Kinder ohne Kinder
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Verheirateter Verheirateter Mehr- oder Verheirateter Verheirateter Mehr- oder Bruttoeinkommen Alleinverdiener Zweiverdiener Minderbelastung Alleinverdiener Zweiverdiener Minderbelastung in Fr. mit 2 Kindern mit 2 Kindern mit 2 Kindern mit 2 Kindern
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Von der Erhöhung des Zweiverdienerabzugs profitieren nur Ehepaare, bei denen beide Partner ganz oder teilweise erwerbstätig sind. Im Sinne der Auswirkungen auf das Arbeitsvolumen und damit das Wachstum erweist sich diese Reform als sehr effizient. Die gesunkenen Grenzsteuersätze wirken sich zwar kaum auf die unelastisch reagierenden (i.d.R. männlichen) Erstverdiener aus, dafür aber um so stärker auf die verheirateten Zweitverdiener (i.d.R. Frauen25), deren Arbeitsangebot am elastischsten reagiert. Es resultiert eine Ausweitung des Arbeitsangebots, und die Wohlfahrt der entlasteten Ehepaare nimmt zu. Die Mindereinnahmen, welche aus der Erhöhung des Zweiverdienerabzugs resultieren, werden teilweise durch eine Steuererhöhung beim Tarif für Alleinstehende, dem auch im Konkubinat lebende Personen unterliegen, gegenfinanziert. Dies bewirkt eine Wohlfahrtseinbusse der von der Steuererhöhung Betroffenen. Die Auswirkungen auf das Arbeitsangebot sind hinge-
25 Die Sofortmassnahme fördert nicht nur die Arbeitsaufnahme von Zweitverdienern, sondern eliminiert auch Fehlanreize. Viele Frauen verzichten nämlich heute auf eine Erwerbstätigkeit, sobald sie Kinder haben.