Vorlage
Vernehmlassung 2005/77: Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung · 34 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 15Fedlex · Vorlage
Diese Funktionsänderung des Abzuges ist zu begrüssen. Bereits die Expertenkommission „Familienbesteuerung“, die im Jahr 1996 vom damaligen Chef des Eidg. Finanzdepartements eingesetzt wurde, um das gesamte System der Ehepaarbesteuerung zu überprüfen, bekundete Mühe mit der vom Gesetzgeber beabsichtigen Zielsetzung des Abzuges. Die Argumentation, wonach Zweiverdienerehepaare kein Schatteneinkommen13 erzielen, greife zu kurz. Die Expertenkommission wies darauf hin, dass nicht nur Zweiverdienerehepaare, sondern auch die in Einpersonenhaushalten lebenden steuerpflichtigen Personen ihre Hausarbeiten am Abend oder an Wochenenden verrichten müssen. Zudem werde stillschweigend davon ausgegangen, dass beide Partner eines Zweiverdienerehepaares vollzeitlich arbeiten. Dies entspreche jedoch je länger je weniger der sozialen Wirklichkeit. Vom Zweiverdienerabzug würden nach geltendem Recht auch Ehepaare profitieren, die zu je 50 Prozent erwerbstätig sind und Paare, bei denen ein Partner nur zu einem sehr tiefen Beschäftigungsgrad erwerbstätig ist. Unbestritten sei, dass eine Person, die sich vollzeitlich der Hausarbeit widmet, eine gewichtige und auch ökonomisch messbare Leistung erbringt. Diese sei jedoch aus steuerlicher Sicht grundsätzlich irrelevant, weshalb sie nach Auffassung der Expertenkommission auch bei Zweiverdienerpaaren nicht - indirekt - berücksichtigt werden soll. Sie schlug vor, den mit dem Ausgleich des nicht mehr vorhandenen Schatteneinkommen des haushaltführenden Ehepartners begründeten Zweiverdienerabzug durch spezifischere Massnahmen zu ersetzen14.
Im Steuerpaket 2001 war der Zweiverdienerabzug nicht mehr vorgesehen. Der Situation von Zweiverdienerehepaaren sollte mit dem Splitting-Prinzip Rechnung getragen werden.
1.3.4 Finanzierung der Sofortmassnahme
1.3.4.1 Grundsatz
Berechnungen haben ergeben, dass ohne Gegenfinanzierung für den Abbau der verfassungswidrigen Schlechterstellung von Zweiverdienerehepaaren der Zweiverdienerabzug auf 60 Prozent des Zweiterwerbseinkommens und höchstens 72'000 Franken angehoben werden müsste. In diesem Fall würde für den Bund im Finanzplanjahr 2009 netto ein Minderertrag von rund 900 Mio. Franken (beim Brutto-Sollertrag für das Steuerjahr 2007 830 Mio.) resultieren. Der Bundesrat sieht keinen politisch tragfähigen Weg, wie ein derartiger Minderertrag durch Ausgabenreduktionen gegenfinanziert werden könnte.
Der Bundesrat schlägt deshalb vor, dass das Parlament gleichzeitig mit dem Steuersenkungsentscheid die Finanzierung festlegt. Er schlägt eine Mischung vor zwischen Ausgabensenkungen und einer partiellen Steuererhöhung.
Ein Teil der Mindererträge (Fr. 250 Mio. von 750 Mio.) soll durch eine Tariferhöhung finanziert werden, welche zu einer Mehrbelastung eines Teils der Alleinstehenden und damit auch eines Teils der Personen, die im Konkubinat leben, führt. Eine Tariferhöhung in diesem Sinne trägt zu einem Abbau der Schlechterstellung von der entgegengesetzten Seite her bei und ermöglicht so die Einführung eines geringeren Zweiverdienerabzuges. Die Tariferhöhung steht somit in direktem Zusammenhang mit der Sofortmassnahme und ist dadurch für
13 Unter Schatteneinkommen wird die vom nichterwerbstätigen Partner im Haushalt geleistete Arbeit verstanden.
14 Bericht der Expertenkommission zur Überprüfung des schweizerischen Systems der Familienbesteuerung (Kommission Familienbesteuerung), Bern 1998, S. 43 f.