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Vernehmlassung 2005/77: Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung · 34 Seiten

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1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

1.1.1 Zielsetzung

Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) enthält eine steuerliche verfassungswidrige Diskriminierung der Zweiverdienerehepaare gegenüber den gleichsituierten Konkubinatspaaren. Von dieser Diskriminierung ist fast die Hälfte aller Zweiverdienerehepaare berührt. Dies betrifft vor allem Ehegatten des mittleren bis hohen Mittelstandes, die beide massgebend am Familieneinkommen beteiligt sind und ein Bruttoarbeitseinkommen zwischen 80'000 und 500'000 Franken erzielen. Nicht Gegenstand dieser Vorlage ist die Entlastung von Familien mit Kindern sowie von pensionierten Ehegatten.

Ziel dieser Vorlage ist es, die im DBG bestehende verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Zweiverdienerehepaaren gegenüber gleich situierten Konkubinatspaaren abzubauen. Dies soll mittels einer gezielten und rasch sowie einfach umsetzbaren Sofortmassnahme geschehen.

1.1.2 Rechtliche Entwicklung

Nachdem das Steuerpaket 2001 und die darin enthaltene Reform der Ehe- und Familienbesteuerung in der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 abgelehnt wurden, sind die Hauptanliegen einer gerechten Ehe- und Familienbesteuerung bei der direkten Bundessteuer nach wie vor ungelöst.

Bereits im Jahr 1984 kam das Bundesgericht im Entscheid i.S. Hegetschweiler1 zum

Schluss, dass die kantonalen Steuergesetzgeber Ehepaare einerseits im Verhältnis zu alleinstehenden Personen entlasten müssen und sie andererseits im Verhältnis zu Konkubinatspaaren nicht stärker belasten dürfen. Das Bundesgericht hielt zudem fest, dass die Steuerbelastung von Ehepaaren grundsätzlich nicht davon abhängen darf, ob nur ein Partner oder beide und in welchem Verhältnis sie Einkommen erzielen. Allfällige Steuervorteile seien grundsätzlich den Ehepaaren und nicht den Konkubinatspaaren zu gewähren.

Zur bundesrechtlichen Ehegattenbesteuerung konnte sich das Bundesgericht hingegen nicht äussern, da das Bundesgericht Bundesgesetze nicht auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüfen darf (Art. 191 BV).

Im Rahmen einer Willkürüberprüfung relativierte das Bundesgericht den Entscheid i.S. Hegetschweiler im Jahr 1994 insofern wieder, als die relative Mehrbelastung von mehr als 10 Prozent eines Ehepaares mit Kindern im Vergleich zu einem Konkubinatspaar mit Kindern keine Verletzung des verfassungsmässigen Rechtsgleichheitsgebots darstellt. Nach Ansicht des Bundesgerichts ist bei der Steuerbemessung beim verheirateten Paar mit Kindern zum Vergleich nicht in erster Linie auf die Steuerbelastung des unverheirateten Paares mit Kindern abzustellen, sondern auf die Steuerbelastung der anderen Gruppen von Steuerpflichtigen, besonders der Alleinstehenden und der Konkubinatspartner ohne Kinder. Das

1 BGE 110 Ia 7.