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Vernehmlassung 2005/77: Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung · 34 Seiten
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den Bundesrat als Massnahme für die Teilkompensation der Einnahmenausfälle naheliegend.
Die Einführung eines etwas geringeren Zweiverdienerabzuges von 50 Prozent des Einkommens des Zweitverdienenden bis zu einem Maximalbetrag von 55'000 Franken führt für den Bund im Finanzplanjahr 2009 - vorausgesetzt die Sofortmassnahme tritt am 1.1.2007 in Kraft - immer noch zu Mindereinnahmen von netto 750 Mio. Franken (beim Brutto-Sollertrag für das Steuerjahr 2007 650 Mio.).
Erst mit einer komplementären Tariferhöhung für Alleinstehende und damit auch für Konkubinatspaare, kann eine verfassungskonforme Belastungsrelation zwischen verheirateten und unverheirateten Zweiverdienerpaaren hergestellt werden. Eine solche Tariferhöhung reduziert im übrigen die Mindereinnahmen für den Bund im Finanzplanjahr 2009 netto um 250 Mio. auf 500 Mio. Franken (Brutto- Sollertrag 2007: 410 Mio.). Die verbleibenden 500 Mio. Franken sollen einnahmenseitig durch Wachstum (100 Mio., vgl. Ziff. 1.3.3.4) und dem Projekt INSIEME (50 Mio., vgl. Ziff. 1.3.3.4) gegenfinanziert werden. Ausgabenseitig sollen die verbleibenden 350 Mio. Franken durch Sparvorgaben an die Departemente gegenfinanziert werden (vgl. Ziff. 1.3.3.3).
Finanzierung der Sofortmassnahme Massnahme Steuermindereinnahmen Gegenfinanzierung Bund im Finanzplanjahr 2009 Erhöhung Zweiverdienerabzug750
Einnahmen durch Wirtschaftswachstum100
Einsparungen durch Projekt INSIEME50
Tariferhöhung für Alleinstehende250
Sparvorgaben an Departemente350
Total 750750
1.3.4.2 Einnahmenseite
Die Tariferhöhung soll die nicht verheirateten und nicht alleinerziehenden Steuerpflichtigen treffen, für die der Tarif gemäss Artikel 214 Absatz 1 DBG gilt. Darunter fallen auch die Konkubinatspaare, die bisher gegenüber den Zweiverdienerehepaaren profitiert haben.
Der Tarif für Alleinstehende kann grundsätzlich auf verschiedene Arten verschärft werden; beispielweise bereits ab geringen steuerbaren Einkommen und dafür mässig oder erst ab mittleren Einkommen, dann aber mit einer relativ starken Verschärfung der Progression. Eine Tarifverschärfung bereits in den unteren Einkommensbereichen drängt sich nicht auf,
denn dort sind die Zweiverdienerehepaare schon heute nicht schlechter gestellt. Eine Tarifverschärfung erst im „sensiblen“ Einkommensbereich, d.h. im Bereich, wo heute die
Schlechterstellung der Ehepaare einsetzt, hat im übrigen den Vorteil, dass der weitaus grösste Teil (über 90 Prozent) der Alleinstehenden gar keine Steuererhöhung in Kauf nehmen muss. Bei der vorgeschlagenen Tariferhöhung würde denn schätzungsweise nur für 8,5 Prozent der Alleinstehenden eine Steuererhöhung resultieren, d.h. für gut 200'000 Steuerpflichtige.