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Vernehmlassung 2005/77: Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung · 34 Seiten
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Bundesgericht begründet dies damit, dass laut der Volkszählung im Jahr 1990 in der
Schweiz nur gerade bei 2,8 Prozent aller Paarhaushalte mit Kindern die Eltern unverheiratet waren, während der Anteil der Konkubinatspaare an den gesamten Paarhaushalten ohne Kinder mit 16 Prozent eindeutig höher lag2.
Seit dem Entscheid i.S. Hegetschweiler haben die meisten Kantone die gebotenen Korrektive für eine angemessene steuerliche Entlastung von Ehepaaren in ihren Steuergesetzen verankert. Da nach Auffassung des Bundesgerichts die Bundesverfassung die sachgerechte Methode nicht vorgibt3, entstand eine Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen.
Auf Bundesebene hat diese Entwicklung mit der Ablehnung des Steuerpakets 2001 hingegen keinen Niederschlag gefunden. Die beim Volk gescheiterte Reform der Ehe- und Familienbesteuerung sah vor, die stossende Mehrbelastung der Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren mittels Einführung eines Splittingsystems zu korrigieren. Anstelle des heute geltenden Doppeltarifs sollte neu ein Einheitstarif vorgesehen werden, der sowohl auf alleinstehende wie auch auf verheiratete Steuerpflichtige anzuwenden wäre. Der unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Verheirateten gegenüber den Alleinstehenden sollte durch ein Teilsplittingsystem Rechnung getragen werden. Danach würden die beidseitigen Einkünfte der Ehegatten weiterhin als Gesamteinkommen besteuert werden. Für die Ermittlung des satzbestimmenden Einkommens würde das steuerbare Gesamteinkommen jedoch durch den Divisor 1,9 geteilt. Das steuerbare Gesamteinkommen eines Ehepaares würde somit zu einem Satz besteuert, wie er für eine Quote von 52,63 Prozent dieses Einkommens gelten würde. Zusätzlich sollten bei der direkten Bundessteuer eine Reihe von Abzügen eingeführt werden.
Nach der Volksabstimmung sind zahlreiche parlamentarische Vorstösse im Bereich der Ehepaarbesteuerung eingereicht worden, die entweder die Einführung eines Splittingsystems analog zum Steuerpaket 2001 oder aber einen Wechsel zur Individualbesteuerung fordern. Neben diesen Vorstössen, die auf einen Systementscheid abzielen, werden von verschiedenen Seiten immer wieder Forderungen nach kurzfristig zu realisierenden Sofort-
massnahmen laut, um die stossende Mehrbelastung der Ehepaare gegenüber den Konkubinatspaaren zu korrigieren und Familien zu entlasten.
1.1.3 Demographische und sozioökonomische Entwicklung
In den vergangenen zwei Jahrzehnten haben sich demographisch betrachtet die Familienstrukturen europaweit tiefgreifend verändert, wenn sich auch dieser Veränderungsprozess in der zweiten Dekade deutlich verlangsamt hat. Die Volkszählung 2000 zeigt es deutlich auf: Die Zahl der Familienhaushalte nimmt weiter ab, während diejenige von Einpersonenhaushalten (1960 Anteil 14,2%; 2000 Anteil 36,0%) ein schnelles Wachstum aufweist.
Die Ehe ist weiterhin, in rund 80 Prozent aller Fälle, die vorherrschende Lebensform der Familie. Stark zugenommen haben die Anzahl der Alleinerziehenden mit Kindern sowie die Anzahl der Konkubinate, letztere aber vorwiegend als Form des ersten Zusammenlebens und eher selten mit Kindern.
2 BGE 120 Ia 329.
3 BGE 110 Ia 7 Erw. 3.