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Vernehmlassung 2005/77: Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung · 34 Seiten
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Unter Berücksichtigung dieser Prämissen beruht das dem Parlament unterbreitete ausgabenseitige Gegenfinanzierungskonzept auf den folgenden materiellen Grundsätzen:
• Schwergewicht auf strukturellen Einsparungen
Auf lineare Kürzungen quer durch das gesamte Aufgabenspektrum des Bundes soll verzichtet werden. Vielmehr sollen gezielte Einsparungen vorgenommen werden, namentlich in Bereichen, wo die staatliche Tätigkeit nicht mehr als zielführend erachtet wird. Dies ist umso leichter möglich, als die ausgabenseitigen Entlastungen erst ab 2009 greifen müssen. Es ist deshalb nicht nötig, schon heute konkrete Sparmassnahmen zu beschliessen. So weit wie möglich sollen diese vielmehr auf Grund der Ergebnisse der bevorstehenden systematischen Aufgabenüberprüfungen ergriffen werden. Das ist zum einen die gegenwärtig laufende Subventionsüberprüfung. Sie darf zwar nicht mit massiven Sparübungen verbunden werden, wie in der Botschaft zum Subventionsgesetz vom 15. Dezember 1986 dargelegt worden ist. Mit der letzten Subventionsüberprüfung von 1997/1999 konnte dennoch eine Sparwirkung von zwischen 100 und 200 Millionen erzielt werden. Zum zweiten steht eine systematische Überprüfung des Aufgabenportfolios an, welche klar eine weitere Entlastung des Haushalts bezweckt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass hier mit ersten Einsparungen frühestens 2009 gerechnet werden kann, da die meisten davon Gesetzes- oder gar Verfassungsänderungen erfordern werden. Es lässt sich daher nicht ganz ausschliessen, dass ein Teil der ausgabenseitigen Massnahmen zumindest vorübergehend dennoch nach dem Muster der Entlastungsprogramme getroffen werden muss.
• Hohe Verbindlichkeit der Sparvorgabe
Obwohl es der Bundesrat aus den genannten Gründen nicht als sachdienlich erachtet, die Sparmassnahmen bereits heute zu bezeichnen und beschliessen zu lassen, ist ihm doch daran gelegen, dass die Gegenfinanzierung verbindlich geregelt wird. Das dient nicht zuletzt dazu, gegen innen und aussen die Ernsthaftigkeit der anstehenden Aufgabenüberprüfungen zu unterstreichen. Wie schon bei den Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 unterbreitet der Bundesrat dem Parlament daher einen gesetzlichen Sparauftrag. Gerade weil noch offen bleiben soll, wie dieser im einzelnen umgesetzt wird, bleibt die Budgethoheit des Parlaments gewahrt. Es wird im Rahmen der Verabschiedung des Voranschlages 2009 nötigenfalls abweichende Beschlüsse fassen können. Hingegen bindet das Parlament sich und den Bundesrat in einem politischen Sinn. Mit einem gesetzlichen Sparauftrag bringt es zum Ausdruck, dass aktiv und frühzeitig nach Spar- und Abbaumassnahmen gesucht werden soll, die nach Möglichkeit mit einem konkreten Aufgabenverzicht verbunden sind. Ebenso macht es deutlich, dass auf nicht finanzierte Vorhaben auch in Zukunft verzichtet werden muss.
• Eindeutige Adressierung des Sparauftrags
Schliesslich legt der Bundesrat Wert darauf, den Sparauftrag möglichst präzise zu adressieren und in der Umsetzung gleichzeitig maximale Flexibilität zu erhalten. Dies spricht dafür, ihn nicht nach Aufgabengebieten zu gliedern, sondern nach Departementen. Bei einer funktionalen Aufteilung gäbe es bei der Zuständigkeit teilweise Überschneidungen. Tendenziell wären zudem auch die Entscheidungsspielräume geringer als bei einer institutionellen Gliederung. Die Aufteilung der Sparvorgabe auf die Departemente folgt einem Schlüssel, der den Anteil eines Departements an den ungebundenen Ausgaben zu zwei Dritteln gewichtet und den Anteil an den gebundenen Ausgaben (exkl. Finanzen und Steuern) zu einem Drittel.