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Vernehmlassung 2005/77: Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung · 34 Seiten

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auf Grund ihrer nachteiligen Auswirkungen auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu beseitigen (Amtsblatt Nr. C 069 vom 12/03/1999 S. 7).

Mit der vorgeschlagenen Sofortmassnahme zum Abbau der Schlechterstellung von Zweiverdienerehepaaren wird der im geltenden Recht bestehende „Abhalteeffekt“ eliminiert. Der nicht erwerbstätige Ehegatte, d.h. vor allem die Frau, wird somit auf Grund des Steuerrechts nicht mehr von der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit absehen. Die Sofortmassnahme steht daher mit der Forderung der EU in Einklang, die Chancengleichheit von Frauen und Männer auf dem Arbeitsmarkt zu stärken. Die Sofortmassnahme ist jedoch so ausgestaltet, dass sie den definitiven Systementscheid betreffend gemeinsame Besteuerung oder Individualbesteuerung nicht präjudiziert.

1.6.2 OECD-Länder

Bei den in den europäischen Ländern in den letzten Jahren erfolgten Steuerreformen fand in aller Regel eine Abkehr von der gemeinschaftlichen Besteuerung der Ehegatten statt. Mittlerweile legt die Mehrheit der OECD-Mitgliedländer ihren Steuersystemen die Individualbesteuerung zu Grunde. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die Individualbesteuerung tendenziell Zweiverdienerpaare begünstigt und daher bei diesem System eine spezielle Entlastung dieser Kategorie von Steuerpflichtigen nicht nötig ist. Mit Ausnahme Schwedens kennen die meisten Länder mit einem Individualbesteuerungssystem hingegen Korrekturfaktoren, die insbesondere für Ehepaare mit nur einem Einkommen eine steuerliche Entlastung bewirken, um ausgewogene Belastungsrelationen zwischen den verschiedenen Kategorien von Steuerpflichtigen zu erreichen.

Der Blick ins Ausland zeigt zudem auf, dass sämtliche Länder, die eine Individualbesteuerung vorsehen, ihr Besteuerungssystem mit einem gegenüber der Schweiz grundsätzlich anderen Familien- und Kinderzulagensystem ausserhalb des Steuersystems gekoppelt haben.

2 Erläuterungen der Gesetzesänderungen

2.1 Bundesgesetz vom 14. Dezember 199016 über die direkte Bundessteuer

Artikel 33 Absatz 2 und Artikel 36 Absatz 1

Gegenwärtig regelt das DBG wie auch das StHG sowohl das System der zweijährigen Pränumerandobesteuerung mit Vergangenheitsbemessung (Hauptsystem) als auch das der einjährigen Postnumerandobesteuerung mit Gegenwartsbemessung (Nebensystem). Seit dem 1. Januar 2003 haben jedoch alle Kantone von der Pränumerandobesteuerung mit Vergangenheitsbemessung auf das System der einjährigen Postnumerandobesteuerung mit Gegenwartsbemessung umgestellt. Zur Zeit wird eine Revision der beiden Gesetze vorbereitet, welche unter anderem die Vereinheitlichung des Systems der zeitlichen Bemessung der natürlichen Personen bei den direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden zum Ziel hat. Im Rahmen dieser Vorlage soll die einjährige Postnumerandobesteuerung mit Gegenwartsbemessung als einziges Bemessungssystem für die direkten Steuern natürlicher

16 SR 642.11