Vorlage
Vernehmlassung 2005/77: Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung · 34 Seiten
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III
Übersicht über die Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung
Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) enthält eine steuerliche verfassungswidrige Diskriminierung der Zweiverdienerehepaare gegenüber den gleichsituierten Konkubinatspaaren. Von dieser Diskriminierung ist fast die Hälfte aller Zweiverdienerehepaare berührt. Dies betrifft vor allem Ehegatten des mittleren bis hohen Mittelstandes, die beide massgebend am Familieneinkommen beteiligt sind und ein Bruttoarbeitseinkommen zwischen 80'000 und 500'000 Franken erzielen.
Ziel dieser Vorlage ist es, die im DBG bestehende verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Zweiverdienerehepaaren gegenüber gleich situierten Konkubinatspaaren abzubauen. Dies soll mittels einer gezielten und rasch sowie einfach umsetzbaren Sofortmassnahme geschehen. Nicht Gegenstand dieser Vorlage ist die Entlastung von Familien mit Kindern sowie von pensionierten Ehegatten.
Mit der vorgeschlagenen Neugestaltung des Zweiverdienerabzuges sowie einer Tariferhöhung für einen Teil der Alleinstehenden wird das Ziel – Abbau der Diskriminierung von Zweiverdienerehepaaren - erreicht. Konkret wird vorgeschlagen, 50 Prozent des niedrigeren Ehepaarverdienstes bis zu einem Maximum von 55'000 Franken zum Abzug zuzulassen. Der heute geltende Zweiverdienerabzug von 7'600 Franken soll als Minimalansatz beibehalten werden.
Die zu erwartenden Mindereinnahmen von 750 Mio. Franken (Finanzplanjahr 2009) sollen sowohl einnahmenseitig, als auch ausgabenseitig gegenfinanziert werden. Die Erhöhung des Zweiverdienerabzuges dürfte eine vermehrte Arbeitstätigkeit des zweiten Ehepartners fördern, wodurch mit Mehreinnahmen von 100 Mio. Franken gerechnet werden kann. Das Effizienzsteigerungsprojekt "INSIEME" der Eidg. Steuerverwaltung generiert ca. 50 Mio.
Franken Mehreinnahmen. 350 Mio. Franken sollen ausgabeseitig (Sparauftrag an die Departemente) eingespart werden.
Die verbleibenden Fr. 250 Mio. (Finanzplanjahr 2009) sollen durch die Erhöhung des Tarifs für Alleinstehende (diesem Tarif sind auch Konkubinatspartner unterworfen) gegenfinanziert werden. Der Tarif wird jedoch erst ab einer Einkommenshöhe verschärft, ab welcher bisher die Schlechterstellung der Zweiverdienerehepaare einsetzte. Konkret dürften von der Steuererhöhung ca. 8,5 Prozent der Alleinstehenden betroffen sein.