Vorlage
Vernehmlassung 2005/77: Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung · 34 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 6Fedlex · Vorlage
Aus sozioökonomischer Sicht sind bei den Familien ebenfalls bedeutende Veränderungen feststellbar:
Waren 1990 noch rund 54 % aller Ehepaare mit Kindern traditionell organisiert - bestehend aus minderjährigen Kindern, einem vollzeitlich erwerbstätigen Vater und einer als Erzieherin und Hausfrau wirkenden Ehefrau -, so entsprachen diesem Bild im Jahr 2000 noch 48,5 %.
Bei den kinderlosen Frauen zwischen 25 und 45 Jahren ist die Erwerbsquote nur leicht angestiegen (1990: 88,1 %; 2000: 90,8 %). Die Erwerbsquote der Frauen im gleichen Alter mit mindestens einem Kind, das zwischen 0 und 6 Jahren alt ist, stieg indes deutlich von 39,6 % auf 62,2 %. Die Quote erhöhte sich von 70,8 % auf 83,3 %, wenn das jüngste Kind zwischen 15 und 20 Jahre alt ist.
Ihre Rolle als Mutter, Erzieherin und Hausfrau brachte es mit sich, dass sich früher viele Frauen vorübergehend oder endgültig aus dem Erwerbsleben zurückzogen. Der Anteil der Frauen an der erwerbstätigen Bevölkerung lag damit naturgemäss deutlich unter jenem der Männer. Gemäss den seit 1970 durchgeführten Volkszählungen ist der durch den Familienzyklus bedingte Tiefstand bei der Erwerbsbeteiligung von Frauen zwischen 25 und 45 Jahren immer weniger ausgeprägt. Parallel dazu gleichen sich die Erwerbsquoten der Frauen kontinuierlich an jene der Männer an.
65 % der Paarhaushalte - d.h. sowohl Ehe- wie auch Konkubinatspaare - konstituierten sich denn auch im Jahr 2000 als Zweiverdienerpaare und nur 35 % als Einverdienerpaare.
Fragt man nach den Gründen für diese Entwicklung, so ist zunächst unbestritten, dass die heutigen Paarhaushalte - mit oder ohne Kinder - auf den Arbeitsverdienst beider Partner stärker angewiesen sind als früher. Damit verbunden ist erfahrungsgemäss auch eine Entwicklung zu vermehrter finanzieller Eigenständigkeit beider Partner.
Gefördert wird dieser Prozess durch die jüngsten Entwicklungen im Gleichstellungsprozess der Geschlechter. Auch wenn in unserer Gesellschaft die traditionelle familiäre Rollenteilung zwischen Frau und Mann stark verwurzelt bleibt, werden partnerschaftlich ausgerichtete Formen der Lebensgestaltung immer häufiger.
1.2 Ehepaarbesteuerung nach geltendem Recht
1.2.1 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)
1.2.1.1 Grundsatz der Ehepaarbesteuerung
Der für die Ehepaarbesteuerung im Recht der direkten Bundessteuer massgebende Artikel 9 sieht ausdrücklich die Gemeinschaftsbesteuerung vor. Die Familie wird als wirtschaftliche Gemeinschaft betrachtet und bildet somit auch in steuerlicher Hinsicht eine Einheit. Die Einkommen der rechtlich und tatsächlich ungetrennten Ehegatten werden unabhängig vom Güterstand zusammengerechnet. Zudem werden die Einkünfte der minderjährigen Kinder, die nicht aus einer Erwerbstätigkeit stammen, zum ehelichen Einkommen hinzugerechnet.
Infolge der Faktorenaddition werden die steuerlichen Schranken innerhalb der Ehe aufgehoben. Die Einkünfte der Ehegatten werden prinzipiell nur einmal besteuert, und zwar bei ih-