Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/85: Totalrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) · 36 Seiten
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1 Allgemeine Bemerkungen zum Anhörungsverfahren
Am 24. März 2006 wurde das total revidierte Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) von der Bundesversammlung mit 161:29 Stimmen bei zwei Enthaltungen (Nationalrat) bzw. 42:0 Stimmen (Ständerat) verabschiedet.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) unterbreitete den interessierten Kreisen am 8. Juni 2006 den Entwurf für eine neue bundesrätliche Radio- und Fernsehverordnung (RTVV), welche Ausführungsbestimmungen zum RTVG enthält, und die dazu gehörenden Erläuterungen zur Anhörung. Die Anhörung dauerte bis zum 18. August 2006.1
170 Anhörungsadressaten waren eingeladen, zum Entwurf Stellung zu nehmen; dies entspricht annähernd der Zahl der offiziell begrüssten Adressaten der Vernehmlassung zum RTVG (damals waren es 194; bei der Anhörung zur Vollziehungsverordnung wurden insbesondere die Kantone und die politischen Parteien nicht offiziell eingeladen). Beim UVEK trafen insgesamt 135 Stellungnahmen ein. Darunter befanden sich auch verschiedene Eingaben von nicht offiziell zur Anhörung Eingeladenen, beispielsweise von zwei politischen Parteien (SP und CVP) sowie von einer Privatperson.
Das BAKOM hat die Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Originalwortlaut auf Internet zugänglich gemacht2.
2 Überblick über die Anhörungseingaben
Nur eine Minderheit der Anhörungsteilnehmer äusserte sich gesamthaft zur Stossrichtung des Entwurfs. TeleBärn, EEK, Radio X, Swiss ICT, CRR, SP, ERF, Bauernverband, Schweizer Presse,
StarTV, Tamedia, Kanton GR, SAB und Swissfilm Association erachten den Entwurf als grundsätzlich gelungen. Schweizer Presse, StarTV und Tamedia weisen jedoch darauf hin, dass teilweise immer noch unnötige Einschränkungen bestehen. Als Gründe für die Zustimmung zum Entwurf werden genannt, dass er die Leitlinien des RTVG umsetze (Suisse Ice Hockey, RFJ, Medien-Forum), die Werbevorschriften liberalisiere (3 Plus Group, FRC) und die Besonderheiten der Regionalfernsehen berücksichtige (Telesuisse Romande). Als Gründe für eine Kritik am Entwurf wird etwa vorgebracht, dass er eine zu hohe Regelungsdichte aufweise (Swiss Olympic, Gewerbeverband, economiesuisse, cvci) und dass er insbesondere die Anliegen von Berg- und Randregionen zu wenig berücksichtige (Handelskammer Graubünden, Südostschweiz Radio/TV AG, Kanton GR). Nach Ansicht von ARBUS stellt der Entwurf nur eine Momentaufnahme dar, da darin zu wenig auf die sich abzeichnenden Veränderungen der Medienlandschaft und neuen Technologien eingegangen werde.
Einige Anhörungsteilnehmer äusserten sich namentlich zum weiteren Vorgehen. CVP, Radio Munot und Swiss Olympic betonen die Wichtigkeit des zügigen Inkrafttretens des gesamten Pakets. Aus wirtschaftlichen Überlegungen und aus Gründen der Rechtssicherheit sei es unabdingbar, dass das RTVG und die RTVV am 1. April 2007 in Kraft treten und die neuen Konzessionen möglichst noch 2007 erteilt werden können. Im Übrigen wird bemängelt, dass nicht alle in der Verordnung zu regelnden Themen gleichzeitig in die Anhörung gegeben wurden. Es habe das Verfassen einer Stellungnahme erschwert, dass der Verordnungsentwurf nichts zu den festgelegten Konzessionsgebieten, der Höhe der Empfangsgebühr und den Gebührenanteilen sage (Schweizer Presse, Radio Munot, Swiss Olympic).
Die meisten Eingaben beschränkten sich auf Bemerkungen zu einzelnen Themenbereichen der vorgesehenen Verordnung. Klar am meisten Kommentare lösten die vorgesehenen Bestimmungen zu
1 Der Anhörungs-Entwurf RTVV und die Erläuterungen finden sich unter http://www.bakom.admin.ch/dokumentation/gesetzgebung/00909/01483/index.html (Achtung: Die Nummerierung der Artikel weicht teilweise von jener in späteren Fassungen ab)
2 http://www.bakom.ch/dokumentation/gesetzgebung/00909/01483/01534/index.html?lang=de