Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/85: Totalrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) · 36 Seiten

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Produktionsfirmen von Spiel-, Dokumentar- oder Animationsfilmen die Ausrichtung und die Abwicklung dieser Filmförderung vereinbaren.

Die Eidg. Filmkommission, Cinésuisse, SFV-ASDF, GARP sowie die Swissfilm Association befürchten, dass die Kontrollmöglichkeit des BAKOM über die Filmförderung (Abs. 2 des Entwurfs) ungenügend ausgestaltet sei. Sie verlangen deshalb, dass die Veranstalter ihre geltend gemachten Ausgaben für Filmförderung durch Detailbelege nachweisen müssen. Viva fordert, dass bei Spartensendern die Ausgaben für den Ankauf, die Produktion oder die Koproduktion von schweizerischen Sitcoms,

Soaps, Videoclips, Fernsehserien und Musikvideos sowie –interviews hinzugezählt werden, ansonsten die Filmförderungsbestimmung für solche keinen Sinn machen werden.

3.3.3.3 Behindertengerechte Aufbereitung von Fernsehsendungen (Art. 6 und 7)

Die im Entwurf vorgesehene Verpflichtung zur behindertengerechten Aufbereitung von Fernsehprogrammen der SRG (Art. 6) und der übrigen nationalen oder sprachregionalen Fernsehveranstalter (Art. 7) wird von keinem der Anhörungsteilnehmer bestritten. Grundsätzlich begrüsst wird die Verpflichtung primär durch die Behinderten-Organisationen (Blindenverband, Gehörlosenbund, Fachstelle Egalité, Agile u.a.) aber auch durch die SP sowie SSM, ARBUS und Kathol. Mediendienst/Reformierte Medien.

Die durch Art. 6 in die Pflicht genommene SRG weist auf die erheblichen finanziellen Konsequenzen dieser neuen Bestimmung hin. Sie erklärt sich zur Erfüllung dieser zusätzlichen Verpflichtungen bereit. Als grosse Unbekannte bezeichnet die SRG aber die künftige Unterstützung durch das Bundesamt für Sozialversicherung, da keine Zusicherung bestehe, dass wie bisher 45 Prozent der anfallenden Kosten übernommen werden. SSM verlangt, dass die gesamten Leistungen über die Sozialversicherung, einen spezifischen Bundesbeitrag oder über einen separat ausgewiesenen Anteil einer Erhöhung der Empfangsgebühren beglichen werden.

Zu den einzelnen Aspekten der behindertengerechten Aufbereitung durch die SRG gibt es zahlreiche Bemerkungen:

Zur Untertitelung (Abs. 1): Dass der Anteil untertitelter Fernsehsendungen der SRG schrittweise auf einen Drittel der gesamten Sendezeit auszubauen ist, finden die Behinderten-Organisationen, die SP und ARBUS vorläufig gut. Sie verlangen jedoch auf Verordnungsebene die Verankerung eines längerfristigen Ziels – Umfang der zu untertitelnden Sendezeit, der Zeitraum, in welchem dies zu erreichen ist, sowie die Anpassung der Anzahl behindertengerechter Sendungen aufgrund neuer technischer Möglichkeiten. Verlangt wird auch, dass Sendungen und Filme, welche im Ausland bereits untertitelt sind, in der Schweiz automatisch so ausgestrahlt werden (SP, ARBUS). Alphavision äussert seine Bedenken bezüglich der Umsetzbarkeit der Anforderungen von Art. 6 Abs. 1 mit einer wöchentlichen Sendung von 30 Minuten.

Bei der Gebärdensprache (Abs. 2) akzeptieren verschiedene Behindertenorganisationen, SP und ARBUS die Regelung des Entwurfs, wonach im SRG-Programm zunächst täglich mindestens eine Informationssendung aufbereitet werden soll. Im Verordnungstext sei aber eine Frist zur Überprüfung der Pflicht und zum Einbezug neuer technischer Möglichkeiten vorzusehen. Der Gehörlosenbund und einige andere Organisationen verlangen zudem eine Verordnungsbestimmung, welche die SRG nicht nur zum begleitenden Einsatz von Gebärdensprache verpflichtet, sondern auch zu einer monatlichen Spezialsendung. Der Blindenverband stellt zwar keine entsprechende Forderung, unterstützt aber das Anliegen. Die SP weist darauf hin, dass eine entsprechende Vorschrift fehlt.

Bei den minimalen Leistungen für Sehbehinderte (Audio Description; Abs. 3) wird die Anforderung,

wonach die SRG pro Monat zwei Sendungen mit Audio Description anzubieten hat, von den Behindertenverbänden und der SP als ungenügend bezeichnet. Sie verlangen darüber hinaus eine neue Bestimmung, welche die SRG ausdrücklich dazu verpflichtet, die Fernsehschaffenden behindertenspezifisch auszubilden (z.B. Sprechtechnik). Blindenverband und SZB wünschen während Wortbeiträgen am Radio und im Fernsehen einen generellen Verzicht auf Hintergrundmusik.