Vorlage_MIG

Vernehmlassung 2006/15: Revision 09 der Militärgesetzgebung · 30 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 7Fedlex · Vorlage

Art. 15 Aufgabe

Das ITR dient der Durchführung der Rekrutierung der Stellungspflichtigen sowie des für die Friedensförderung vorgesehenen Personals.

Art. 16 Daten

1 Das ITR enthält folgende Personendaten der Stellungspflichtigen und des für die Friedensförderung vorgesehenen Personal:

a. die Personalien;

b. die von den Rekrutierten gewünschten Termine für den Beginn der militärischen Ausbildung beziehungsweise Weiterbildung;

c. Entscheide über die Tauglichkeit für den Militär- und Schutzdienst, das Leistungsprofil und die Zuteilung;

d. Daten, die freiwillig gemeldet wurden;

e. Daten, die der Geschäftskontrolle dienen.

2 Das ITR enthält zudem folgende bei der Rekrutierung mittels Untersuchungen, Tests und Befragungen als Grundlage für die Entscheide nach Absatz 1 Buchstabe c erhobenen Daten über:

a. den Gesundheitszustand: Anamnese, Elektrokardiogramm, Lungenfunktion, Hör- und Sehvermögen sowie Intelligenztest, Textverständnistest und Fragebogen zur Erkennung von psychischen Erkrankungen, ferner freiwillige Labor- und Röntgenuntersuchungen;

b. die körperliche Leistungsfähigkeit: Kondition mit ihren Komponenten Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit sowie koordinative Fähigkeiten, nach sportmedizinischen Massstäben;

c. die Intelligenz und Persönlichkeit: allgemeine Intelligenz, Problemlösefähigkeit, Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit, Flexibilität, Gewissenhaftigkeit und Selbstbewusstsein sowie Disposition zu Handlungen;

d. die Psyche: Angstfreiheit, Selbstbewusstsein, Stressresistenz, emotionale Stabilität und Umgänglichkeit;

e. die soziale Kompetenz: Verhalten und Sensitivität der Stellungspflichtigen in der Gesellschaft, der Gemeinschaft und der Gruppe;

f. die Eignung: funktionsbezogene Prüfungen der Eignung zur Ausübung bestimmter Funktionen, soweit sich die Eignung nicht aus dem allgemeinen Leistungsprofil nach den Buchstaben a–e ergibt;

g. das grundsätzliche Kaderpotenzial: hinsichtlich der Verwendung als Unteroffizier, höherer Unteroffizier oder Offizier;

h. die persönlichen Interessen betreffend Erfüllung der Militärdienstpflicht.

Art. 17 Beschaffung

Der Führungsstab der Armee beschafft die Personendaten für das ITR bei: