Vorlage_MIG
Vernehmlassung 2006/15: Revision 09 der Militärgesetzgebung · 30 Seiten
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Art. 15 Aufgabe
Das ITR dient der Durchführung der Rekrutierung der Stellungspflichtigen sowie des für die Friedensförderung vorgesehenen Personals.
Art. 16 Daten
1 Das ITR enthält folgende Personendaten der Stellungspflichtigen und des für die Friedensförderung vorgesehenen Personal:
a. die Personalien;
b. die von den Rekrutierten gewünschten Termine für den Beginn der militärischen Ausbildung beziehungsweise Weiterbildung;
c. Entscheide über die Tauglichkeit für den Militär- und Schutzdienst, das Leistungsprofil und die Zuteilung;
d. Daten, die freiwillig gemeldet wurden;
e. Daten, die der Geschäftskontrolle dienen.
2 Das ITR enthält zudem folgende bei der Rekrutierung mittels Untersuchungen, Tests und Befragungen als Grundlage für die Entscheide nach Absatz 1 Buchstabe c erhobenen Daten über:
a. den Gesundheitszustand: Anamnese, Elektrokardiogramm, Lungenfunktion, Hör- und Sehvermögen sowie Intelligenztest, Textverständnistest und Fragebogen zur Erkennung von psychischen Erkrankungen, ferner freiwillige Labor- und Röntgenuntersuchungen;
b. die körperliche Leistungsfähigkeit: Kondition mit ihren Komponenten Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit sowie koordinative Fähigkeiten, nach sportmedizinischen Massstäben;
c. die Intelligenz und Persönlichkeit: allgemeine Intelligenz, Problemlösefähigkeit, Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit, Flexibilität, Gewissenhaftigkeit und Selbstbewusstsein sowie Disposition zu Handlungen;
d. die Psyche: Angstfreiheit, Selbstbewusstsein, Stressresistenz, emotionale Stabilität und Umgänglichkeit;
e. die soziale Kompetenz: Verhalten und Sensitivität der Stellungspflichtigen in der Gesellschaft, der Gemeinschaft und der Gruppe;
f. die Eignung: funktionsbezogene Prüfungen der Eignung zur Ausübung bestimmter Funktionen, soweit sich die Eignung nicht aus dem allgemeinen Leistungsprofil nach den Buchstaben a–e ergibt;
g. das grundsätzliche Kaderpotenzial: hinsichtlich der Verwendung als Unteroffizier, höherer Unteroffizier oder Offizier;
h. die persönlichen Interessen betreffend Erfüllung der Militärdienstpflicht.
Art. 17 Beschaffung
Der Führungsstab der Armee beschafft die Personendaten für das ITR bei: