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Vernehmlassung 2007/19: Revision Lebensmittelrecht · 8 Seiten
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Verordnung des EDI über den Zusatz essenzieller oder physiologisch nützlicher Stoffe zu Lebensmitteln AS 2007
4 Jodiertes oder fluoridiertes Speisesalz muss als "jodiertes Speisesalz/Kochsalz"
oder als "fluoridiertes Speisesalz/Kochsalz" bezeichnet werden.
Art. 8 Anpassung der Anhänge
Das BAG passt die Anhänge dieser Verordnung regelmässig dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie dem Recht der wichtigsten Handelspartner der Schweiz an. Es berücksichtigt dabei die Entscheidungen der European Food Safety Agency (EFSA).
II
Lebensmittel, die den unter Ziffer I aufgeführten Vorschriften nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 31. Dezember 2008 nach bisherigem Recht eingeführt, hergestellt und gekennzeichnet werden. Sie dürfen noch bis zur Erschöpfung der Bestände an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.
III
1Die Anhänge 1 und 2 erhalten die neue Fassung gemäss Beilage.
2Diese Verordnung erhält zusätzlich den Anhang 4 gemäss Beilage.
IV
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
… Eidgenössisches Departement des Innern:
Pascal Couchepin