Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/44: Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen · 32 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen H371-1493
täten kontingentiert werden. Dies wäre aber nur mit unverhältnismässigem Aufwand korrekt und transparent zu vollziehen.
Die Ermittlung der Entsorgungskosten im In- und Ausland ist sehr aufwendig und nicht zuverlässig möglich. Viele Unternehmen sind nämlich in der Lage, sehr günstige Angebote zu offerieren, wenn es darum geht ihre Anlage ganz auszulasten statt die verfügbare Kapazität brachliegen zu lassen. Die Wirksamkeit des bisher angewandten Kriteriums von mindestens 30% tieferen Entsorgungskosten im Ausland wird seit längerer Zeit von verschiedenen Seiten bezweifelt.
Die Aufhebung der Einschränkungen für die Ausfuhr von Sonderabfällen trägt auch der zunehmenden Internationalisierung bei der Entsorgung von Industrieabfällen Rechnung. Spezialisierte Anlagen mit moderner Technik können oft nur mit Abfällen aus einem grösseren Einzugsgebiet effizient betrieben werden und damit eine kostengünstige Behandlung anbieten. Die Ausfuhr von Sonderabfällen muss aber nach wie vor vom BAFU bewilligt werden. Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn die Entsorgung umweltverträglich ist. Die Entsorgung muss dem schweizerischen Stand der Technik entsprechen.
Variante 2 schlägt zusätzlich zu den Abfällen von Variante 1 ein Exportverbot von Holzabfällen vor, wenn deren Entsorgung in der Schweiz möglich ist. Im Jahr 2007 wurden 470’000 Tonnen Altholz aus der Schweiz ausgeführt. Der überwiegende Teil davon (360’000 Tonnen) zur Herstellung von Holzwerkstoffen (Spanplatten). Der Rest (110’000 Tonnen) wurde energetisch verwertet. Es handelt sich durchwegs um Anlagen im grenznahen Ausland. Der Export von Altholz ist bewilligungspflichtig. Das BAFU prüft dabei die Umweltverträglichkeit der Entsorgung gemessen an den schweizerischen Vorschriften und am Stand der Technik, der in der Schweiz verfügbar ist. Für die Herstellung von Holzwerkstoffen dürfen nur Holzabfälle mit geringen Schadstoffbelastungen ausgeführt werden. Die Triagierung und Qualitätskontrolle erfolgt nach den Vorgaben der Vollzugshilfe „Holzabfälle“ des BAFU. Mit dem zu erwartenden Wegfall der Importe von Siedlungsabfällen, ist es grundsätzlich möglich, mit den bestehenden Kehrichtverbrennungsanlagen und Altholzfeuerungen die Entsorgung des in der Schweiz anfallenden Altholzes sicherzustellen. Mit der Variante 2 wäre die Ausfuhr von Altholz nicht zulässig, womit die Rahmenbedingungen für Schweizer Anlagen zur Verwertung von Altholz wesentlich verbessert würden. Ein Exportverbot würde den Import von Siedlungsabfällen überflüssig machen und damit einerseits zu einer Reduktion von Abfalltransporten führen.
Das Verbot zur Ausfuhr von Altholz stellt andererseits einen drastischen Eingriff in einen funktionierenden Markt dar. Die zunehmenden Exporte von Altholz sind nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass in einigen Regionen des benachbarten Auslands Altholz zur Energiegewinnung bereits heute einen positiven Marktwert hat, während in Schweizer Anlagen üblicherweise eine Zuzahlung geleistet werden muss. Dies hängt auch mit der Energie- und CO2-Politik dieser Länder zusammen. Die meisten anderen europäischen Länder versuchen dem Abfluss von Biomasse mit Fördermassnahmen statt mit Handelshemmnissen zu begegnen. Mit der vorgeschlagenen Exportbeschränkung würden auch die höheren Preise zur Entsorgung von Altholz in der Schweiz geschützt. Basierend auf den angebotenen Preisen vom März 2008, verursacht ein Ausfuhrverbot für die Schweizer Bauwirtschaft jährliche Mehrkosten von 25 bis 30 Millionen Franken. Die Ausfuhr von Altholz wird nicht zuletzt auch deshalb begünstigt, weil dadurch Leerfahrten vermieden werden und damit die Transportkosten tief gehalten werden können. Zurzeit ist die Nachfrage nach Altholz zur Herstellung von Holzwerkstoffen stark rückläufig, so dass mehr Altholz für die energetische Verwertung zur Verfügung steht.
Es ist jedoch davon auszugehen dass, die Nachfrage nach biogenen Abfällen zur Energieerzeugung in Europa zunehmen wird. Das Risiko, dass es längerfristig zu Entsorgungsengpässen kommt, ist relativ gering. Die Entsorgungskosten für Altholz auf den europäischen Märkten werden eher sinken. Altholz ist im Gegensatz zu Siedlungsabfällen auch besser stapelbar.
14/32 312/2005-02218/01/03/07/H371-1493