Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/44: Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen · 32 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 9Fedlex · Erläuternder Bericht

Referenz/Aktenzeichen H371-1493

6.2 Personelle und finanzielle Auswirkungen auf die Kantone Im Rahmen der VeVA-Revision

Die Verpflichtung der Entsorgungsunternehmen zur elektronischen Meldung erleichtert den Kantonen den Vollzug. Die neue Aufgabenteilung bei der Rückführung von illegalen Ausfuhren von Abfällen führt bei den Vollzugsbehörden der Kantone in einzelnen Fällen zu einem Mehraufwand. Es handelt sich dabei aber um Aufgaben, die bisher aufgrund der fehlenden Aufgabenteilung nicht von allen Kantonen gleichermassen wahrgenommen wurden. Durch die nun klare Zuteilung der Aufgaben bleiben diese Arbeiten aber nicht stets beim BAFU oder den Grenzkantonen hängen, sondern verteilen sich gleichmässig auf alle Kantone.

Im Rahmen der TVA-Änderung

Die Verordnungsänderung hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen für die Kantone.

6.3 Auswirkungen auf die Wirtschaft Im Rahmen der VeVA-Revision

Die Wirtschaft profitiert bedeutend von den Harmonisierungen der administrativen Abläufe mit denjenigen der Europäischen Gemeinschaft. Vor allem die Behördennotifikation bringt für die Entsorgungsunternehmen in vielen Fällen grosse Einsparungen an Arbeitsaufwand und oft auch an Zeit. Insbesondere bei vielen kleineren EG-Staaten ist der Verkehr mit den zuständigen Behörden schon aus sprachlichen Gründen einfacher als für die einzelnen Privatunternehmen. Mit der Konkretisierung der Bedingungen für den Export und Import von Abfällen wird für die Wirtschaft die notwendige Rechtssicherheit geschaffen, um die eigenen Aktivitäten entsprechend auszurichten. Durch die guten internationalen Beziehungen des BAFU mit seinen europäischen Partnerbehörden und der aktiven Beteiligung in entsprechenden Gremien kann die Schweiz positiv auf die Umsetzung der EG-Verordnung in den einzelnen Partnerstaaten einwirken und damit Erleichterungen für die Schweizer Abfallexportwirtschaft zu erreichen versuchen.

Die Verpflichtung zur vollständigen elektronischen Meldung der Daten sollte für ein modernes KMU heute keinen Zusatzaufwand mehr bedeuten. In der Datenbank „VeVA-Online“ des Bundes sind rund 100'000 Betriebe als Abgeber von Sonderabfällen erfasst. Diese geben pro Jahr ca. 1.2 Mio. Tonnen Sonderabfälle ab. Davon werden rund 15% mit ca. 650 Bewilligungen des BAFU exportiert. Ingesamt werden beim BAFU pro Jahr etwas mehr als 1000 Export-, Import- und Transitgesuche bearbeitet, Tendenz deutlich steigend.

Im Rahmen der TVA-Änderung

Die Verordnungsänderung hat insofern Auswirkungen auf die Wirtschaft, als dass nun stark kontaminierte Abfälle nicht mehr ohne Behandlung abgelagert werden können. Damit werden sich Abfallströme, die heute direkt auf die Deponie gehen, verändern. Behandlungstechnologien werden vermehrt zum Einsatz kommen, womit auch das bereits heute in der TVA enthaltene Verwertungsgebot konsequenter umgesetzt werden kann und ein weiterer Schritt von der Abfall- zur Sekundärrohstoffwirtschaft Tatsache wird. Damit ändern sich natürlich die Entsorgungswege: Betreiber von Behandlungsanlagen werden grössere Mengen an Abfällen zu verarbeiten haben. Es werden zukünftig wohl mehr Behandlungskapazitäten entstehen. Den Deponiebetreibern bieten die neuen Regelungen die Gewähr, dass bei richtiger Umsetzung, von der Deponie kalkulierbare Risiken ausgehen. So werden aufwendige Sanierungen eingespart und mittelfristig werden auch die notwendigen Aufwendungen für die Nachsorge der Deponie überschaubarer, kürzer und damit auch kostengünstiger. Insgesamt ergeben sich aber für die Wirtschaft kaum nennenswerte Mehrkosten.

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