Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/44: Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen · 32 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen H371-1493
nahmen wie Sickerwasser- oder Abgasbehandlung keine unzulässigen Emissionen ausgehen.
Das Deponiekonzept der TVA von 1990 sah drei Deponietypen vor und entsprechend wurden auch die gesetzlichen Regelungen in der Verordnung festgelegt. In den Inertstoffdeponien sollten unverschmutztes Ausbruchmaterial und bestimmte Fraktionen sortierter Bauabfälle, die gesteinsähnlich sind, zur Ablagerung kommen. Dabei soll das Deponiesickerwasser der Qualität von Flusswasser entsprechen. Abfälle, die für die Inertstoffdeponie vorgesehen sind, sollen deshalb möglichst geringe Gehalte an organischen Schadstoffen und nur leicht erhöhte Schwermetallgehalte aufweisen.
Reststoffdeponien sind für die Ablagerung metallhaltigen, anorganischen und schwerlöslichen Behandlungsrückständen, wie zementverfestigte Filterasche, Metallhydroxidschlämmen und Filterrückständen aus der Industrie konzipiert. Das Deponiesickerwasser soll den damaligen Einleitebedingungen für Oberflächengewässer entsprechen. Auch bei Reststoffdeponien sollen die abgelagerten Abfälle möglichst niedrige Gehalte an organischen Schadstoffen aufweisen. Bei den Schwermetallen, die nicht verwertet werden können, ist nur deren mögliche Freisetzung relevant, die mittels des TVA-Eluattest bestimmt wird.
Reaktordeponien schliesslich waren damals den unbehandelten Siedlungsabfällen vorbehalten. Das Sickerwasser einer Siedlungsabfalldeponie muss beahndelt werden. In den Erläuterungen zur TVA 1988 wird die Reaktordeponie für Siedlungsabfälle als Übergangslösung bezeichnet, bis die technischen Voraussetzungen (Verbrennung) für eine Behandlung aller Siedlungsabfälle geschaffen sind. Die Sondermülldeponie ist gemäss den erwähnten Erläuterungen seit Inkrafttreten der TVA 1990 nicht mehr erlaubt.
Die Entwicklungen seit der Inkraftsetzung der TVA im Jahre 1990 sehen folgendermassen aus: Ab den 90er Jahren wird die Altlastenproblematik erkannt und gleichzeitig nimmt die Menge an verschmutztem Aushubmaterial auch aus zahlreichen Tiefbauvorhaben im Siedlungsgebiet zu. Die Behandlungs- und Verwertungsquote nimmt dank den Vorgaben der Aushubrichtlinie (1999) zwar ebenfalls zu, heute werden aber doch noch wesentliche Anteile der rund 480’000 Tonnen an verschmutztem Aushubmaterial (Stand 2007 ohne Grossprojekte) unbehandelt auf Deponien abgelagert, oft mit kritischen Gehalten an organischen Schadstoffen. Rund ein Drittel der Altlastensanierungen der letzten 15 Jahre waren reine „dig-anddump-Methoden“, es werden also bis heute kontaminierte Abfälle ausgehoben und ohne vorgängige Behandlung in einer Deponie abgelagert. Das gleiche gilt für Aushubmaterial aus belasteten Standorten.
Dank den jährlichen Deklarationen im Rahmen des VASA-Vollzugs (Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten, 5. April 2000) sind die Mengen und Abfallarten, die auf Reaktor- und Reststoffdeponien abgelagert werden gut bekannt.
19/32 312/2005-02218/01/03/07/H371-1493