Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2008/80: Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten · 30 Seiten

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Bericht

1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

1.1.1 Werdegang der Motion Heberlein

Die Motion 06.3658 Heberlein vom 7. Dezember 2006 beauftragte den Bundesrat, unverzüglich alle notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen (Strafrecht, Zivilrecht, Ausländerrecht usw.) zu ergreifen und ein umfassendes Konzept zu erarbeiten, das geeignet ist, Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten zu verhindern, die Opfer wirksam zu unterstützen (Ausstiegshilfe, Identität usw.) und ihre Grundrechte zu schützen1.

Der Bundesrat beantragte am 14. Februar 2007 die Ablehnung der Motion: Er sei nicht bereit, einen Vorstoss entgegenzunehmen, bevor die Prüfungsergebnisse zum gleichen Thema vorliegen, d. h. sein Bericht «Strafbarkeit von Zwangsheiraten und arrangierten Heiraten» in Erfüllung des Postulats 05.3477 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats vom 9. September 2005 (nachfolgend: «Bericht 05.3477»). Trotzdem nahm der Ständerat am 21. März 2007 die Motion Heberlein mit 23 zu 5 Stimmen an (AB 2007 S 285).

Mitte November 2007 verabschiedete der Bundesrat seinen Bericht 05.3477; das in der Motion Heberlein verlangte umfassende Konzept lag hiermit vor. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf wurde bejaht oder ernstlich erwogen in Bezug auf:

Privatrecht

− Erweiterung der Prüfungsbefugnis des Zivilstandsamts hinsichtlich des freien Willens der Verlobten (Art. 99 ZGB);

− Zwangsheirat als neuer – unbefristeter – Eheungültigkeitsgrund (Art. 105 ZGB);

− Informationspflicht des Zivilstandsbeamten betreffend Willensfreiheit (Art. 65 ZStV).

Internationales Privatrecht

− Restriktive Altersgrenze bei Eheschliessung (Art. 44 Abs. 2 und 45a IPRG);

− Einschränkung der Anerkennung von Stellvertreterehen (Art. 45 IPRG).

Strafrecht

− Drei Varianten: (a) Beibehaltung des Status quo, d. h. Zwangsheirat als Nötigung nach Art. 181 StGB; (b) ausdrückliche Erwähnung der Zwangsheirat als Fall einer schweren Nötigung in Art. 181 StGB, eventuell verknüpft mit Straf-

1 Bis heute gibt es keine gesicherten Erkenntnisse über das Vorkommen von Zwangsheiraten in der Schweiz. Die einzige bisher existierende Studie (vgl. Fondation Surgir, Bericht «La prévalence du mariage forcé en Suisse: Rapport de l’enquête exploratoire», Lausanne 2006, S. 11) kommt zum Schluss, dass es in unserem Land gesamthaft ungefähr 17 000 Zwangsehen gibt, wobei nicht danach unterschieden wird, ob die Eheschliessung bereits geschlossen wurde oder erst noch bevorsteht.