Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/126: Teilrevision der Jagdverordnung · 33 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: J402-2095
Aufwendungen und Kosten für den Bund:
(1) Wildtierschutz: Beim BAFU wurde die politisch geforderte, hoch aktuelle Arbeit zum Schutz
des Wildes vor Störung bislang mittels einer Mandatsstelle auf der Basis zweijähriger Verträge ausgeführt. Eine Umwandlung dieser Mandatsstelle in eine reguläre Stelle wäre zwar von Vorteil, sie kommt aber aufgrund der Personalbeschlüsse der eidg. Räte zum Voranschlag 2010, sowie des Bundesrates zum Konsolidierungsprogramm 2012-2013 nicht in Frage. Die heutige Finanzierung der Mandatsstelle über den Sachkredit (Subventionskredit „Wildtiere,
Jagd und Fischerei“) wird deshalb beibehalten. Um den administrativen Aufwand in Grenzen zu halten und die notwendige Kontinuität sicher stellen zu können, werden die
entsprechenden Verträge gemäss Rücksprache mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung jedoch neu auf 4 Jahre befristet. Eine entsprechende Evaluation in vier Jahren soll aufzeigen, ob die Bedingungen für einen Transfer der Mandatsstelle in eine Dauerstelle zu dem Zeitpunkt erfüllt sein werden.
Die Publikation der Wildruhezonen auf den Themenkarten von Swisstopo dürfte für das BAFU Kostenfolgen in der Grössenordnung von 50‘000.- bis max. 100‘000.- pro Jahr haben
(Abgeltung BAFU an Swisstopo).
(2) Konfliktartenmanagement: Das Management von Konfliktarten stellt für das BAFU eine grosse
Aufgabe dar (mediale und politische Arbeit sowie Vollzug); Dieser Mehraufwand ist keinesfalls rückläufig sondern progressiv zunehmend. Beim BAFU wurde zahlreiche der neu anfallenden Arbeiten zum Konfliktartenmanagement (Überwachung der Bestände; Konzeptionierung eines Herdenschutzprogrammes für Nutztiere) mittels einer Mandatsstelle auf der Basis zweijähriger Verträge unterstützt. Auch die Umwandlung dieser Mandatsstelle in eine reguläre Stelle wäre zwar von Vorteil, kommt aber aufgrund der Personalbeschlüsse der eidg. Räte zum
Voranschlag 2010, sowie des Bundesrates zum Konsolidierungsprogramm 2012-2013 nicht in Frage. Die heutige Finanzierung der Mandatsstelle über den Sachkredit (Subventionskredit „Wildtiere, Jagd und Fischerei“) wird deshalb beibehalten. Um den administrativen Aufwand in Grenzen zu halten und die notwendige Kontinuität sicher stellen zu können, werden die
entsprechenden Verträge gemäss Rücksprache mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung jedoch neu auf 4 Jahre befristet. Eine entsprechende Evaluation in vier Jahren soll aufzeigen, ob die Bedingungen für einen Transfer der Mandatsstelle in eine Dauerstelle zu dem Zeitpunkt erfüllt sein werden.
(3) Allgemeiner Vollzug: Für den Bund (BAFU) ergeben sich, abgesehen vom Ausstellen
jagdrechtlicher Importbewilligungen, keine wesentlichen neuen Vollzugsaufgaben oder
finanziellen Konsequenzen.
Fazit: Die finanziellen Konsequenzen aus der gesamten Vorlage können für das BAFU unter den in Punkt 1 und 2 genannten Bedingungen auf max. 100‘000 Fr. pro Jahr bezeichnet werden, Kosten welche sich v.a. aus der Umsetzung des Störungsschutzes (Postulat 07.3131) ergeben.
4 Datum des Inkrafttretens
1. Januar 2012 (geplant)
33/33 334/2005-02295/01/J402-2095