Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/125: Verordnung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten · 37 Seiten
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NE begrüsst, dass die Wanderleiter und Wanderleiterinnen sowie die Kletterlehrer und Kletterlehrerinnen ebenfalls der Verordnung unterstellt werden sollen.
GR fordert eine Überarbeitung des Verordnungsentwurfs. Dabei seien Anpassungen in dem Sinne vorzunehmen, dass es nur um die Sicherheit der Gastes und nicht um die Berufsanerkennung einzelner Ausbildungen gehe und dass das wirtschaftlich schwierige touristische Umfeld berücksichtigt werde. Weiter sollen neue – heute noch nicht bekannte – Trends im Berg- und Schneesport nicht verhindert werden. Die heute bestehenden Anbieterinnen und Anbieter mit sicherheitsrelevanter Ausbildung seien nicht durch strengere Bestimmungen von der Tätigkeit abzuschrecken (auch VS). Ausserdem sollen die Vorgaben für die Anbieterinnen und Anbieter verständlich sein, d.h. sie müssen Klarheit haben, welches Gelände sie gewerbsmässig begehen können (auch AR).
Interessierte Organisationen:
SSBS und SAB befürworten den Verordnungsentwurf grundsätzlich. Bedauert wird von SSBS, dass keine Bestimmung über die Anerkennung von anderen inländischen Fähigkeitsausweisen als dem „Schneesportlehrer mit eidgenössischem Fachausweis“ bzw. der „Schneesportlehrerin mit eidgenössischem Fachausweis“ in der Verordnung aufgenommen wurde.
Auch AS Tödi begrüsst grundsätzlich eine gesetzliche Regulierung. Die vorliegende Verordnung sei jedoch zu überarbeiten. Die wesentlichsten Schlüsselpunkte für mehr Sicherheit im kommerziell geführten Outdoorbereich würden mit der Umsetzung der vorliegenden Reglementierung nicht verbessert werden.
SIA ist mit dem Verordnungsentwurf grundsätzlich einverstanden und vertritt die Meinung, dass für Unternehmen, die bereits bei SIA zertifiziert sind, der administrative und finanzielle Aufwand möglichst gering gehalten werden solle (auch SOA und SRA). Es dürfe nicht sein, dass Firmen für viele Aktivitäten neu nur noch mit Bergführern und Wanderleitern zusammen arbeiten dürfen. Die Ausbildungsliste von Safety in Adventures sei in der RiskV zu verankern.
ERBINAT, Planoalto, Bénedict, Infoklick, Natur und Bewegung, Busslinger, Wildwerk,
Wakónda, Drudel 11, SUB, Rucksackschule, Förderverein Gantrisch, drosera, Rheinau-
bund, WWF Regiobüro, SILVIVA, SILVAFORUM, per pedes, SVS, NF Rheintal, lehnen den
Verordnungsentwurf ab und bedauern, dass der Geltungsbereich des Gesetzes mit der Verordnung ausgedehnt wurde. Insgesamt mangle es der Verordnung an einer Systematik, die einer zuverlässigen Einschätzung der Rechtslage und damit der Rechtssicherheit dienlich wäre. Unklar sei, in welchem Verhältnis die bewilligungspflichtigen Tätigkeiten und die geografischen Orte (gebirgiges Gelände, felsiges Gelände sowie Bach- und Flussgebiete) zueinander stehen. Gerade bei WanderleiterInnen sei keine genaue Abgrenzung zu weiteren Tätigkeiten in der Natur wie Erlebnispädagogik, Outdoor Education, Natur- und Waldpädagogik oder Umweltbildung möglich. Damit bestehe für wichtige pädagogische und andragogische Handlungsfelder eine grosse Unsicherheit, ob und zu welchen Bedingungen sie bewilligungspflichtig seien (auch ASGIP und AFGIP). Beantragt wird, den Geltungsbereich klar einzugrenzen auf Aktivitäten mit deutlichem Risiko. Schliesslich wird die Meinung vertreten, dass sowohl das Gesetz als auch der Verordnungsentwurf vorwiegend der Standespolitik, nämlich dem Schutz von BergführerInnen bzw. SchneesportlehrerInnen diene (auch WWF Schweiz und AS Tödi). Auch NWSP ist der Meinung, dass es unverhältnismässig sei, von den Leitern bzw. Leiterinnen von Exkursionen und umweltpädagogischen Erlebnissen eine Zusatzausbildung als Wanderleiter bzw. Wanderleiterin zu verlangen. Gemäss mw würden in der Verordnung Hinweise zum Umgang mit Natur- und Umweltschutz in den Bergen fehlen. Des weiteren teilt mw die Bedenken von ER-BINAT bezüglich der potentiellen Überreglementierung der Tätigkeiten von Natur- und Umweltpädagogen.
Die NF Rheintal sowie GHFS sind der Meinung, dass eine starke Regulierung für WanderleiterInnen aus Risikogründen nicht gerechtfertigt sei, der liberalen Wirtschaftsordnung widerspreche und den Tourismus in der Schweiz schwäche.
SAJV, Pfadi, Naturfreunde Schweiz, BK NGO, BZ WWF, BW Bergwald, WWF Schweiz, Pro
Natura, IUNR, GEASI, CURAVIVA, ffu-pee und per pedes begrüssen grundsätzlich, das gewerbsmässige Anbieten von Risikoaktivitäten mit Hilfe von Bewilligungspflichten und Zertifizierungen besser zu regeln und damit die Sicherheit für die Menschen, welche diese Angebote